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Wattwil
17.10.2024
16.10.2024 22:50 Uhr

Mitwirkung «Bushaltestellen Ebnaterstrasse»

Die Sanierung der Bushaltestellen sind in der Zuständigkeit der Politischen Gemeinde. (Symbolbild)
Die Sanierung der Bushaltestellen sind in der Zuständigkeit der Politischen Gemeinde. (Symbolbild) Bild: zVg.
Zwischen Wattwil und Ebnat-Kappel sind an der Ebnaterstrasse im Bereich «Campus» und «Schmidbergstrasse» zwei zusätzliche Bushaltestellen vorgesehen. Die Bushaltestelle Campus wird vom kantonalen Tiefbauamt separat geplant und realisiert.

Die neue Haltestelle Schmidbergstrasse und die Sanierung der bestehenden Haltestellen Wattwil Rietwis, Wattwil Wis, Ulisbach Traube sind in der Zuständigkeit der Politischen Gemeinde. Diese Haltestellen sind aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) baulich anzupassen. Für das Projekt «Bushaltestellen Ebnaterstrasse» ist das Strassenplanverfahren durchzuführen, welches das Baubewilligungsverfahren ersetzt.

Der Gemeinderat Wattwil hat gemäss Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS 732.1, StrG), eine Mitwirkung durchzuführen. Die Unterlagen der öffentlichen Mitwirkung sind während 30 Tagen vom 21. Oktober 2024 bis 19. November 2024 auf der Webseite der Politischen Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.

Weitere Nachrichten über den Gewässerunterhalt

Gewässerunterhalt

Der regelmässige Unterhalt an Gewässern erhöht den Hochwasserschutz und stellt den kontrollierten Abfluss von Bächen sicher. Gleichzeitig werden wertvolle Lebensräume erhalten und gefördert. Für die Schonung von Tieren und Pflanzen sind bei Eingriffen in Gewässer auch immer die ökologischen Gesichtspunkte zu beachten.

Verschiedene Gewässer – verschiedene Eigentümer

Gewässer werden im Kanton St.Gallen gemäss kantonalem Wasserbaugesetz (WBG) in drei Klassen eingeteilt: Kantons-, Gemeinde- und übrige Gewässer. Wie die Namen bereits verraten, liegt die Unterhaltspflicht bei Kantonsgewässern beim Kanton St.Gallen und bei Gemeindegewässern bei den jeweiligen Gemeinden in deren Hoheitsgebiet. Für die übrigen Gewässer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer unterhaltspflichtig. Die Gemeinde Wattwil kann bei Extremereignissen und Notfällen, beispielsweise nach Unwettern oder anderen Naturereignissen, für die Ergreifung von Sofortmassnahmen, Hand biete, der Unterhalt liegt aber beim jeweiligen Eigentümer. Die Einteilung der Gewässer ist im Geoportal unter www.geoportal.ch ersichtlich: https://www.wattwil.ch/ortsplan


Eingriffe unterstehen dem Meldeverfahren

Eingriffe in und an Gewässern unterliegen mit Rücksicht auf Schonzeiten einigen Begrenzungen. Unterhaltsarbeiten sind lediglich bei ausgewiesenem Handlungsbedarf und in jedem Fall schonend auszuführen. Bei meldepflichtigen Unterhaltsmassnahmen ist das Meldeverfahren vor Beginn der Arbeiten bei zuständigen Behörde (Kanton/Gemeinde) durchzuführen.

Ein detailliertes Merkblatt zum Gewässerunterhalt befindet sich auf der Internetseite der Politischen Gemeinde Wattwil unter www.wattwil.ch oder direkt auf der Homepage des Kantons St.Gallen.

Gemeinde Wattwil / Toggenburg24