Der Oberstufenschulrat hat in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) die endgültigen Ergebnisse folgender Wahlen festgestellt, die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen:
- Erster Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen vom 22.09.2024