Einfache Anfrage Abderhalden-Nesslau / Bartl-Widnau / Stöckling-Rapperswil-Jona: «Langwierige Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren beschleunigen – direkte Beschwerde ans Kantonsgericht ermöglichen.
Die Verzögerungen entstehen dadurch, dass das Beschwerdeverfahren durch die erste Instanz, nämlich der Verwaltungsrekurskommission (VRK) und der zweiten Instanz, dem Kantonsgericht durchgehen muss.
St. Gallen – letzter Kanton, der daran festhält
24 von 26 Kantonen kennen nur eine einzige Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Kin- des- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Nur noch Zürich und St.Gallen halten am zweistufigen Modell fest, wie ein kürzlich erschienener NZZ-Artikel zeigt. Doch auch Zürich plant nun die Abschaffung dieses Zwischenschritts: Künftig sollen Beschwerden direkt ans Obergericht gelangen. Die Zürcher Regierung begründet dies mit der übermässigen Dauer der Verfahren: In 70 % der Fälle dauert es vom KESB-Entscheid bis zum endgültigen Urteil des Obergerichts über 200 Tage, in 20 % sogar über 400 Tage. Die gesamte Zeitspanne zwischen dem erstinstanzlichen Entscheid der KESB und dem rechtskräftigen Urteil kann sich somit häufig über mehr als eineinhalb Jahre erstrecken – für ein Kind eine unzumutbare Perspektive. Wird dieser Schritt vollzogen, bleibt St.Gallen der letzte Kanton, der an der zusätzlichen Instanz festhält – entgegen dem Grundgedanken des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, wonach Verfahren rasch und im Interesse der Betroffenen geführt werden sollen.
Die aktuelle Praxis verzögert nicht nur wichtige Entscheide im Kanton St.Gallen, sondern bindet auch erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in der VRK. Gleichzeitig führt der doppelte Instanzenzug in vielen Fällen zu einer unnötigen Belastung der betroffenen Familien. Besonders Kinder empfinden Zeit anders als Erwachsene. Verzögerungen können die emotionale Belastung erhöhen, Konflikte verschärfen und die Grundlage für eine sachgerechte Beurteilung erschweren.