Die Mitte-EVP-Fraktion und die SVP-Fraktion haben in der Frühjahrssession des Kantonsrats eine Motion eingereicht, um diesen Schulen eine Weiterführung ihrer herausragenden pädagogischen Arbeit zu ermöglichen.
Der von der Regierung vorgeschlagene Weg, das Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes aufzunehmen, ist für die Fraktionen von SVP und Mitte-EVP nicht nachvollziehbar. Dass dieser Weg schneller zu Rechtssicherheit führt, ist aufgrund der Tatsache, dass noch nicht einmal die Vernehmlassung zur Totalrevision des Volksschulgesetzes gestartet wurde, nicht offensichtlich. Letztendlich kann auch nicht von Rechtssicherheit gesprochen werden. Auch das Volksschulgesetz oder Teile davon, können direkt beim Bundesgericht angefochten werden.
Die beiden Fraktion ist zudem überzeugt, dass hier das Volk - als höchste Instanz in unserem direktdemokratischen System – darüber entscheiden soll, die Schulformen im Kanton St.Gallen abzusichern. Es kann also auch nicht von einer Übersteuerung richterlicher Entscheide gesprochen werden. Der Gewährleistung einer vom St.Galler Stimmvolk beschlossenen Verfassungsbestimmung durch das nationale Parlament blicken wir zuversichtlich entgegen.
Die Fraktionen von Mitte-EVP und SVP halten deshalb an ihrer Motion fest.