Davon betreffen 1.8 Mio. die Direktzahlungen und 2.3 Mio. die Strukturverbesserungsmassnahmen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Löwenanteil von Fr. 1.2 Mio. die Streichung des Beitrages an ein Projekt für eine Klimafreundliche St. Galler Landwirtschaft umfasst. Weitere Kürzungen sind hier für Biodiversitätsprojekte und Coaching Beiträge an Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge. Beiträge welche die produzierenden Bauern nur indirekt betreffen. Ein sehr kleiner Teil betrifft uns Bauern direkt, indem uns Dienstleistungen des Kantons für uns als Verband in Rechnung gestellt werden.
Bergbauern doppelt bestraft
Die geplante Einsparung von 2.3 Mio. Franken bei den Strukturverbesserungsmassnahmen ist für unsere Branche jedoch kaum verkraftbar. Dieses Geld fehlt den Bauernfamilien für die Sicherung ihrer Existenzgrundlage. Es ist heute schon so, dass die Sanierung von Gebäuden im Hügel- und Berggebiet viele Bauernfamilien und Ortsgemeinden finanziell vor grosse Herausforderungen stellt. Die gezielte finanzielle Unterstützung durch Bund und Kanton trägt dazu bei, die Bewirtschaftung dieser Flächen langfristig zu sichern. Ein Abbau der Kantonsgelder in diesem Bereich führt zudem zusätzlich auch zu einer Kürzung von Bundesmittel. In der Verordnung zu den Strukturverbesserungen ist geregelt (Art. 8), dass die Gewährung von Finanzhilfen durch den Bund einen Kantonsbeitrag bedingt. Das heisst, dass eine Co-Finanzierung vorausgesetzt wird, sonst können die Bundesgelder nicht ausgelöst werden. Zu diesem Thema wurde am 3. Juni 2025 bereits eine Interpellation beim Kantonsrat eingereicht (51.25.52). Die Bergbauern sind durch diese «knausrige» Haltung des Kanton St. Gallen doppelt gestraft. Unsere Nachbarkantone Appenzell und Graubünden kennen diesbezüglich keine Kürzungen, was den St. Galler Betrieben einen erheblichen Standortnachteil verschafft.
Betroffen sind Beiträge an Basisinfrastrukturen
Unsere jungen Bauernfamilien müssen mit dem technischen Fortschritt mithalten, wenn sie nicht dem Strukturwandel zum Opfer fallen möchten. Neue Erkenntnisse im Tierwohl, Vorschriften in Gewässerschutz, Ammoniakreduktionsmassnahmen etc. verteuern das Bauen zusätzlich. Die Aufnahme von Hypotheken in der Landwirtschaft wird durch Bestimmungen im bäuerlichen Bodenrecht in der Höhe begrenzt, was eine anderweitige Finanzierung erschwert.
Auch von dieser Kürzung betroffen sind Beiträge an Basisinfrastrukturen. Hier würden abgelegene Betriebe in der Wasser- und Stromversorgung finanziell unterstützt. Jene Betriebe also, welche unverschuldet stark vom Klimawandel betroffen sind!
Der St. Galler Bauernverband bittet den Kantonsrat die beschlossenen Kürzungen in der Landwirtschaft rückgängig zu machen um unseren Bauernfamilien auch zukünftig eine Perspektive bieten zu können.