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08.10.2025

Schweizerpässe nicht verschenken!

Fredy Louis und Christian Vogel.
Fredy Louis und Christian Vogel. Bild: zVg.
In der Herbstsession wurden unter anderem eine Interpellation der beiden Toggenburger SVP-Kantonsräte Christian Vogel (Dietfurt) und Fredy Louis (Ennetbühl) behandelt.

Mitte September fand im St.Galler Kantonsrat die Herbstsession statt. Viele verschiedene Themen wurden behandelt und wegweisende Entscheide gefällt. Die Arbeit geht noch nicht so schnell aus,da auch wieder einige Vorstösse eingereicht worden sind. Unter anderem wurde auch eine Interpellation der beiden Toggenburger SVP-Kantonsräte Christian Vogel (Dietfurt) und Fredy Louis (Ennetbühl) behandelt. Die aktuell geltenden Einbürgerungsvorschriften erachten die beiden als unzureichend und möchte diese verschärfen.

Schweizerpässe nicht verschenken

Die beiden SVP-Kantonsräte kritisieren inbesondere, dass der Kanton seine Spielräume nicht nutzt. Der Bund würde den Kantonen beim Sprachniveau, bei der Wartefrist nach Sozialhilfebezug oder bei der Prüfung der Kentnisse über das Land viel strengere Regeln erlauben.

Den Schweizer Pass soll man erst erhalten, wenn diese strengen Kriterien erfüllt sind. Der Kanton St.Gallen soll bei den Einbürgerungen seine grossen kantonalen Spielräume bei den Kenntnissen zur Sprache (mündlich und schriftlich) sowie bei der Prüfung geschickt ausnutzen. Schweizerpässe dürfen nicht verschenkt werden.

Einbürgerung schützt ein Leben lang

Motiv und Hauptvorteil der Einbürgerung sind heute der Schutz vor Landesverweisungen bei Kriminalität. Schweizer Bürger können nicht ausgeschafft werden. Eine Einbürgerung schützt somit ein Leben lang vor der für kriminelle Ausländer vorgesehenen Landesverweisung. Dies auch deshalb, da ein Schweizer Pass von den Behörden - obwohl möglich - auch bei schwersten Delikten nach Einbürgerung nie entzogen wird. Zwar betonen dieAusländerinnen und Ausländer gegenüber den Einbürgerungsräten stets, wie wichtig ihnen das Recht auf Wahlen und Abstimmungen sei, die Teilnahme an Abstimmungen und Bürgerversammlung ist aber erfahrungsgemäss gering.

In den Statistiken Erscheinung als Schweizer/in

Wichtig ist für die beiden SVP-Politiker, dass ein Gesuchsteller sehr gut integriert ist, die Sprache in schriftlicher und mündlicher Form bestens beherrscht und dass sie mit kulturellen und gesellschaftlichen Werten unseres Landes bestens vertraut sind. Werden schlecht integrierte Ausländer eingebürgert und begehen sie danach ein Straftat, erscheinen sie in den Statistiken als “Schweizerinnen” und “Schweizer”.

Da in immer mehr Einbürgerungsverfahren Entscheide der Einbürgerungskommissionen weitergezogen und bei den Gerichten erzwungen werden, sind für die Einbürgerungskommissionen in den Gemeinden klare Bedingungen in den kantonalen Gesetzen und Verordnungen notwendig.

Fredi Louis SVP-Kantonsrat fürs Toggenburg / Toggenburg24