Gemäss kantonalem Strassengesetz haben Bäume einen Abstand von 2.50 Meter und Wälder einen Abstand von 5.00 Meter gegenüber den Strassen einzuhalten. Für Lebhäge, Zierbäume und Sträucher gilt ein Abstand von 0.60 Meter, bei einer Höhe über 1.80 Meter zusätzlich die Mehrhöhe.
Damit die Verkehrssicherheit und im Winter die Schneeräumung gewährleistet werden kann, bitten wir Sie, sämtliche Pflanzen bis spätestens Ende Oktober 2025 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.