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Nesslau
17.10.2025

Bäume und Sträucher schneiden

Symbolbild
Symbolbild Bild: Pixabay
Strassen und die Sicherheit ihrer Benutzer dürfen nicht durch Pflanzen entlang der Strassen beeinträchtigt werden.

Gemäss kantonalem Strassengesetz haben Bäume einen Abstand von 2.50 Meter und Wälder einen Abstand von 5.00 Meter gegenüber den Strassen einzuhalten. Für Lebhäge, Zierbäume und Sträucher gilt ein Abstand von 0.60 Meter, bei einer Höhe über 1.80 Meter zusätzlich die Mehrhöhe.

Damit die Verkehrssicherheit und im Winter die Schneeräumung gewährleistet werden kann, bitten wir Sie, sämtliche Pflanzen bis spätestens Ende Oktober 2025 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bau- verwaltung (T 058 228 76 45 oder E-Mail bauverwaltung@nesslau.ch).

Wegsperrung beim Thurweg

Der Thurweg ab Holzegg bis zur Brücke Rechenweid (ARA) bleibt wegen Gefahr von umstürzenden Bäumen bis voraussichtlich Ende Oktober 2025 gesperrt.

Bitte nehmen Sie den Fussweg über das Dorf Neu St. Johann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Nesslau / Toggenburg24