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Mitwirkungsverfahren – Änderungsmitwirkung

Gemeinde Wildhaus. (Symbolbild)
Gemeinde Wildhaus. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann beabsichtigt die öffentliche Auflage der obengenannten Unterlagen. Gestützt auf Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung bzw. Art. 34 Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen eröffnet er vorab das Mitwirkungsverfahren.

Gegenstand der zweiten Mitwirkung sind die Änderungen, die gegenüber der ersten Mitwirkung vom 19. Mai 2025 bis 20. Juni 2025 vorgenommen wurden. Im Weiteren gelangen neu auch die Waldfeststellungen zur Mitwirkung.

Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom 3. November 2025 bis
30. November 2025
online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Die Stellungnahme mit Antrag und Begründung können ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfasst oder per E-Mail an ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch eingereicht werden.

Die schriftlichen Vernehmlassungen dazu sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am
30. November 2025 einzureichen.

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24