Zu den Hauptthemen der Eingaben gehören Gewässerraumausscheidungen ausserhalb und innerhalb der Bauzone, Anpassungen von einzelnen Artikeln des Baureglements sowie mehrere individuelle Anliegen. Verschiedene Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen deponierten ihre Begehren zu den Strassen- und Wegklassierungen. Die Einsprachen wurden durch die Raum- und Verkehrsplanungskommission gesichtet und der Umgang mit den Einwänden geprüft. Mit fünf Einsprechern fanden inzwischen Besprechungen statt, einzelne Besprechungen folgen noch. Die weiteren Einsprecher werden schriftlich bezüglich einer vorläufigen Beurteilung und über das weitere Vorgehen informiert. Kann die Einsprache nicht erledigt werden, folgt der Einspracheentscheid durch den Gemeinderat mit Rechtsmitteln an das kantonale Bau- und Umweltdepartement.
Anpassungen der Erlasse erfordert Änderungsauflage
Aufgrund der laufenden Einsprachebearbeitung sind punktuelle Anpassungen am Rahmennutzungsplan und am Gemeindestrassenplan absehbar. Das Ausmass der Anpassungen kann erst nach Abschluss aller Einsprachen festgelegt werden. Dazu ist voraussichtlich eine Änderungsauflage erforderlich, die im Frühling nächsten Jahres durchgeführt werden kann.
Besonderen Vorschriften in der Freihaltezone beidseitig der Thur
Mit der erfolgten öffentlichen Auflage des Rahmen nutzungsplans wurde die bestehende Grünzone im Bereich der Thur in eine Freihaltezone innerhalb Bauzone Natur- und Heimatschutz (FiB NH) eingeteilt. Damit handelt es sich lediglich um eine Überführung ins neue Recht (PBG) und keine materielle Änderung des Zonenzwecks. Die Ausscheidung des Gewässerraums Thur wurde aufgrund des laufenden Thursanierungsprojekts aufgeschoben, war aber in dessen Zusammenhang seit Jahren vor- gesehen. Zwischen der zukünftigen und heute geltenden Gewässerabstandslinie soll der Freihaltebereich mit Besonderen Vorschriften ergänzt werden. Aufgrund eines neuen Antrags der Projektleitung des Kantons St.Gallen soll die Gemeinde diese Besonderen Vorschriften in die laufende Ortsplanungsrevision integrieren.
Der Gemeinderat sieht vor, die Auflage der Besonderen Vorschriften in der Freihaltezone mit der Änderungsauflage zu koordinieren.