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Kirchberg
11.11.2025

Kantonales Entlastungspaket – Steuererhöhung

Symbolbild
Symbolbild Bild: Adobe Stock
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat am 25. September 2025 ihr Entlastungspaket 2026 vorgestellt. Dieses wird nun vom 1. bis 3. Dezember 2025 im Kantonsrat behandelt. Sofern der Kantonsrat nicht eingreifen wird, ist für die Gemeinde Kirchberg ab 2027 mit einer Erhöhung des Steuerfusses von mindestens 5 % zu rechnen.

Der Kanton schreibt seit dem Jahr 2023 hohe Defizite. Früher wurden in solchen Situationen sogenannte «Sparpakete» geschnürt. Das aktuelle Paket wird «Entlastungspaket» genannt, weil es nicht nur ums Sparen im Kantonshaushalt geht, sondern auch um eine Verlagerung von Kosten des Kantons auf die Stufe der Gemeinden. Insgesamt sieht das Entlastungspaket 87 Massnahmen vor. Davon entlasten 7 und belasten 15 die Gemeinden. Viele der Massnahmen lassen sich mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen erst überschlagsmässig berechnen. Was aber jetzt schon klar ist: Für die Gemeinde Kirchberg hätte die aktuelle Vorlage ab 2027 beachtliche finanzielle Konsequenzen. Nach einer kleinen Entspannung im 2026 käme ab 2027 eine grosse zusätzliche Belastung auf die Gemeinde zu.

Steuerfuss kann festgelegt werden

Der für Kirchberg bedeutendste Punkt ist die Massnahme 21: Kürzung des Sonderlastenausgleichs Schule und soziodemografischer Sonderlastenausgleich aufgrund tiefer Steuerfüsse. 

Die Grundidee des Finanzausgleichs ist der Ausgleich von Sonderlasten, die eine Gemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden im Kanton trägt, die sie aber nicht oder nur sehr schwer beeinflussen kann. Darum wird für die Berechnung des Sonderlastenausgleichs seit Jahren die Steuerkraft der Einwohnerinnen und Einwohner und nicht der Steuerfuss berücksichtigt. Der Steuerfuss kann von den Stimmberechtigten nämlich zu einem gewissen Mass an der Bürgerversammlung festgelegt werden.

Fachlich schwer zu begründen

Gemäss der Vorlage haben 55 der 75 Gemeinden im Kanton St. Gallen einen tiefen Steuerfuss. Mit 120 % zählt auch Kirchberg zu diesen Gemeinden. Nun sollen diese Gemeinden in diesem Bereich 14.3 Mio. Franken tiefere Ausgleichszahlungen erhalten. Die Kürzungen treffen die Gemeinden jedoch vollkommen unterschiedlich. Dies, weil neu der Steuerfuss in die Berechnung einfliessen soll und mit der Steuerkraft vermischt wird. 

Fachlich ist dies schwer zu begründen. Es ist vorgesehen, dass alleine die Gemeinde Kirchberg von den 14.3 Mio. Franken mit 1.05 Mio. Franken einen überproportional grossen Teil der kantonalen Einsparungen stemmen muss. Gemäss Berechnung der Regierung macht diese eine Massnahme für Kirchberg 5.64 Steuerprozente aus. Mit der Kürzung im Bereich des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs werden somit Gemeinden belastet, die in diesem Bereich ohnehin schon mit finanziellen Herausforderungen kämpfen.

Restliche Massnahmen

Alle restlichen Massnahmen des geplanten Pakets zusammen entasten die Gemeinden im 2027 mit insgesamt 17.8 Mio. Franken und belasten die Gemeinden mit 11.7 Mio. Franken (im 2028 werden dies voraussichtlich bereits 18.2 Mio. Franken sein). Unter dem Strich bleibt eine Entlastung von rund 6 Mio. Franken, was für Kirchberg eine Entlastung von Fr. 112'000.– bzw. 0.63 Steuerprozenten entspricht. Die Ungenauigkeiten sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen jedoch noch sehr gross. Einer Belastung von 1.05 Mio. Franken für die Gemeinde Kirchberg, allein durch die Massnahme 21, steht folglich einer Entlastung von Fr. 112'000.– gegenüber. Zusammenfassend muss demnach festgehalten werden, dass das vorgeschlagene Entlastungspaket den Finanzhaushalt der Gemeinde Kirchberg ab dem Jahr 2027 zusätzlich in der Grössenordnung von mindestens 5 Steuerprozenten belasten würde. Nun liegt es am Kantonsrat, das Paket zu beraten.

Die detaillierten Unterlagen können eingesehen werden auf der Webseite des Kantons.

Die detaillierten Unterlagen können eingesehen werden auf der Webseite des Kantons.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24