Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat in Zusammenarbeit mit der internationalen Tierseuchengruppe die Tierhaltung in Wil aufgelöst, nachdem am Freitag das Vogelgrippe-Virus festgestellt worden war.
Betroffen waren fünf verstorbene Vögel im Ententeich beim Stadtweier der Stadt Wil, bei denen am 21. November 2025 das Virus nachgewiesen wurde. Die gesamte Tierhaltung wurde am Folgetag aufgelöst, alle Tiere mussten getötet werden.
Der Stadtweier inklusive Ententeich wird fortlaufend kontrolliert, um mögliche weitere Infektionen bei Wildvögeln frühzeitig zu erkennen.
Schweizweites Beobachtungsgebiet und regionale Zonen
Das BLV wird um 12 Uhr regionale Zonen anordnen, in denen spezifische Massnahmen gelten. Betroffene Tierhalter im Kanton St.Gallen werden direkt durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen informiert.
Bereits jetzt hat das BLV die gesamte Schweiz zum Beobachtungsgebiet erklärt. Ab dem 25. November 2025 gelten schweizweit unter anderem folgende Vorgaben:
- Vogelhaltungen müssen Symptome wie ausgeprägte Atemwegserkrankungen dem Bestandestierarzt melden.
- Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Vögeln müssen Schutzmassnahmen im Auslauf umsetzen sowie Hühnervögel von Gänsevögeln – inklusive Enten – und Laufvögeln getrennt halten. Zusätzlich sind strenge Biosicherheitsmassnahmen wie Zutrittsbeschränkungen, Hygieneschleusen und Kleiderwechsel einzuhalten.
- Geflügelhaltungen mit 100 oder mehr Hausgeflügel müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen führen.
Für Tierärzte gelten ergänzende Meldepflichten, für Märkte und Ausstellungen zusätzliche Einschränkungen. Weitere Informationen stehen auf den Webseiten des Kantons und des BLV bereit.
Keine Gefahr für die Bevölkerung
Die Vogelgrippe gilt in erster Linie als Tierseuche. In Europa wurde eine Übertragung des Virus auf Menschen bisher nur in sehr wenigen Fällen und ausschliesslich nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Das Risiko für die Bevölkerung wird weiterhin als äusserst gering eingestuft.
Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.