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Kommentar
Gesundheit
11.01.2026

Verhältnismässigkeit soll gewahrt bleiben

Symbolbild.
Symbolbild. Bild: pixabay
Im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes des Kantons St Gallen enthält die Vernehmlassungsvorlage der Regierung eine Bestimmung, wonach bei einer gestützt auf Art. 22 des Epidemiengesetzes (EpG) angeordneten Impfpflicht Bussen bis zu 20’000 Franken vorgesehen werden können.

Die Höhe dieses Betrags liegt in einem Bereich, der für einen grossen Teil der Bevölkerung existenzielle Auswirkungen haben könnte.

Das Epidemiengesetz sieht Impfpflichten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und für klar umschriebene Personengruppen vor. Eingriffe in die persönliche Freiheit sind nur zulässig, wenn sie verhältnismässig sind. Eine sehr hohe Strafandrohung wirft deshalb die grundsätzliche Frage auf ob aus einem rechtlich vorgesehenen Impfobligatorium faktisch ein Impfzwang wird. Da die Impfpflichten nach Art. 22 Epidemiengesetz Bundesrecht sind, ist der Bund für die Anwendung durch die Kantone mitverantwortlich.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Busse von bis zu 20’000 Franken bei Verstoss gegen eine Impfpflicht geeignet ist, den Entscheidungsspielraum der betroffenen Personen faktisch aufzuheben?
  • Nach welchen rechtlichen Kriterien beurteilt der Bundesrat, ob eine kantonaleSanktion bei einer Impfpflicht noch verhältnismässig ist oder bereits einen unzulässigen faktischen Impfzwang darstellt?
  • Sieht der Bundesrat angesichts der Regelung im Kanton St Gallen Handlungsbedarf, um einen schweizweit einheitlichen und verhältnismässigen Vollzug von Art. 22 EpG sicherzustellen?
  • Welche konkreten Instrumente stehen dem Bundesrat zur Verfügung, um bei den Kantonen zu intervenieren die bei der Durchsetzung einer Impfpflicht unverhältnismässig hohe Strafandrohungen vorsehen?

Die Meinung von Mike Egger im Wortlaut:

«Ich bin der Meinung, die Busse ist unverhältnismässig hoch. Aus diesem Grund werde ich die Interpellation einreichen, die sie obenstehend finden. Darin sehen sie die Fragen, die ich dem Bundesrat in diesem Zusammenhang stelle. Darunter, ob er gedenkt, bei den Kantonen vorstellig zu werden, um die Verhältnismässigkeit allfälliger  Sanktion zu wahren.

Das Epidemiengesetz enthält Vorgaben, die von den Kantonen umgesetzt werden müssen. Gewisse Spielräume bestehen zwar bei der Umsetzung in kantonales Recht, der Kanton St. Gallen geht aber mit der Höhe der Bussenandrohung zu weit. Mit der Interpellation will ich erreichen, dass der Bundesrat darauf achtet, dass es solche Auswüchse nicht auch in anderen Kantonen gibt.»

Mike Egger Nationalrat
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