Eingereicht wurde sie von den beiden Kantonsräten Michael Sarbach und Anita Wyss. Sie verlangen Klarheit über den Zeitplan, die Prioritäten des Regierungsrates und die Folgen der langen Übergangsfrist.
Die Kantonsräte Michael Sarbach (Grüne, Wil) und Anita Wyss (Grüne, Vilters-Wangs) haben eine Einfache Anfrage eingereicht, welche den Regierungsrat zum Zeitplan und zur Priorisierung der Umsetzung der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) befragt.
Die Anfrage thematisiert insbesondere die lange geplante Übergangsfrist des Kantons und fordert Klarheit darüber, weshalb die Umsetzung frühestens ab 2031 in Kraft treten soll.
Die MuKEn 2025 wurden Ende August 2025 von der Energiedirektorenkonferenz verabschiedet. Sie umfassen unter anderem strengere Vorgaben zur grauen Energie, das Verbot neuer fossiler Heizungen, den schrittweisen Ersatz bestehender fossiler Anlagen sowie eine erweiterte Photovoltaikpflicht.
Gleichzeitig bringen die MuKEn 2025 auch Vereinfachungen – insbesondere beim Energienachweis –, welche Planungsbüros, der Bauwirtschaft und KMU administrative Erleichterungen verschaffen würden.
Kanton verfehlt eigene Ziele – trotzdem spätere Umsetzung vorgesehen
Gemäss dem Bericht «Erfolg St.Galler Energiekonzept» (Geschäft 40.25.04) will der Kanton St.Gallen jedoch erst 2027 mit der Erarbeitung eines Projektauftrags beginnen, die Botschaft 2028 vorlegen und den Vollzug frühestens ab 2031 in Kraft setzen.
Für Sarbach und Wyss stellt sich die Frage, weshalb die Umsetzung um mehrere Jahre hinausgeschoben werden soll, obwohl der Kanton seine CO₂-Ziele klar verfehlt und die Emissionen rund 15 Prozent über dem Zielpfad liegen.
Von besonderer Bedeutung ist der Aspekt der Planungssicherheit. Art. 1.37 MuKEn 2025 verpflichtet Gebäudeeigentümer spätestens bis 2046 aufzuzeigen, wie ihre Wärmeerzeugung ab 2050 vollständig erneuerbar erfolgt.
«Ein Vollzugsbeginn ab 2029 würde den Bürgern Planungssicherheit über rund 16 bis 21 Jahre geben – das entspricht der Lebensdauer der meisten Heizsysteme. Bei einer späteren Umsetzung steigt das Risiko teurer Fehlinvestitionen», sagt Sarbach. Der Kanton müsse daher begründen, weshalb er mit der Schaffung klarer Rahmenbedingungen zuwarten wolle.
Schnellere Umsetzung könnte Wirtschaft und Gemeinden stärken
Die Anfrage thematisiert zudem, wie Gemeinden und Städte mit ambitionierteren Energiekonzepten in den Prozess eingebunden werden sollen, damit deren Bestrebungen nicht durch kantonale Mindeststandards eingeschränkt werden.
Ebenso wird gefragt, wie der Regierungsrat sicherstellen will, dass St.Galler Unternehmen – die im Bereich Energie- und Gebäudetechnik oft sehr innovativ sind – nicht aufgrund eines verzögerten Vollzugs gegenüber Betrieben in anderen Kantonen ins Hintertreffen geraten.
Mit der Einfachen Anfrage soll der Regierungsrat darlegen, weshalb er an einem späten Umsetzungshorizont festhält und welche Möglichkeiten bestehen, die gesetzgeberischen Arbeiten vorzuziehen.
Eine frühere Umsetzung würde gemäss Sarbach und Wyss nicht nur zur Zielerreichung im Klimabereich beitragen, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung unterstützen und den Gemeinden sowie privaten Haushalten bessere Planungssicherheit bieten.