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Mitwirkungsverfahren Teilstrassenplan Ackerstrasse

Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild)
Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Die Bevölkerung wird nach Art. 33bis Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt: StrG) bei folgendem Projekt in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Zu diesem Zweck werden die Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt.

Die Bevölkerung wird nach Art. 33bis Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt: StrG) bei folgendem Projekt in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Zu diesem Zweck werden die Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt.

  • Teilstrassenplan Ackerstrasse
    (Ergänzung Ackerstrasse, Nr. 46W, Gemeindeweg 3. Klasse)

Mitwirkungsfrist:
1. Dezember 2025 bis 31. Dezember 2025

Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Die Stellungnahme mit Antrag und Begründung können ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfasst oder per E-Mail an ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch eingereicht werden. Die schriftlichen Vernehmlassungen dazu sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 28. Dezember 2025 einzureichen.

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24
Demnächst