Die Biodiversität bildet eine wesentliche Lebensgrundlage für den Menschen. Der Kanton St.Gallen verfügt über besonders vielfältige Lebensräume und einen grossen Artenreichtum.
Bereits 2017 verabschiedete die Regierung eine erste Strategie, um die Biodiversität langfristig zu erhalten und zu fördern. Unter der Leitung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei haben verschiedene Ämter die «Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2018–2025» mit insgesamt 19 Massnahmen umgesetzt.
Eine Evaluation zeigt, dass die bisherigen Massnahmen effizient und effektiv realisiert wurden. Gleichzeitig hält sie fest, dass die Ambitionen eher bescheiden waren, die Herausforderungen weiterhin gross sind und die verfügbaren Ressourcen knapp bemessen waren.
Weiterentwicklung der Strategie bis 2033
Die neue «Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033» baut auf der auslaufenden Strategie auf und führt deren Inhalte weiter. Sie ist in die Schwerpunktplanung 2025–2035 der Regierung eingebettet und orientiert sich an einer Vision für das Jahr 2050.
Die Umsetzung in den kommenden acht Jahren erfolgt in vier Handlungsfeldern und umfasst 18 Massnahmen. Einige bestehende Massnahmen werden fortgeführt, neue Inhalte kommen hinzu. Zudem sollen weitere Akteure in die Umsetzung einbezogen werden.
Ein zentrales Element der überarbeiteten Strategie ist die Erarbeitung eines kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes. Dieses soll den Vollzug klarer regeln und effizienter gestalten.
Ressourcen und Finanzierung
Die für die Umsetzung notwendigen Mittel stammen hauptsächlich vom Kanton sowie aus Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Der Kanton schliesst diese Vereinbarungen jeweils für vier Jahre mit dem Bundesamt für Umwelt ab.
Einsicht und Fristen
Die «Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033» ist auf der Website des Kantons unter der Rubrik «Kantonale Vernehmlassungen» einsehbar. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 16. Februar 2026.