Für das Projekt ist gemäss Art. 39 des Strassengesetzes (sGS 732.1, StrG) das Strassenplanverfahren durchzuführen. Es ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Für die Trottoirverlängerung ist der Erlass eines Teilstrassenplans erforderlich. Die Gemeindestrasse 2. Klasse (2.082) wird um die Trottoirbreite gegen Osten erweitert.
Gemäss Art. 29 Abs. 1 Bst. a des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) legen Baulinien den Mindestabstand oder den Pflichtabstand von Bauten und Anlagen fest, insbesondere gegenüber Strassen, Wegen, Plätzen und anderen öffentlichen Verkehrsanlagen. Weil der Strassenabstand bei Gemeindestrassen 2. Klasse vier Meter beträgt, soll die Baulinie auf vier Meter ab der heutigen Strassengrenze festgelegt werden. Im Bereich der Gebäude Vers.-Nr. 2663W, 2325W und 2375W soll die Baulinie entlang der Gebäude verlaufen.
Gemäss Art. 33bis StrG bzw. Art. 34 des PBG wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2025 das Projekt zur Mitwirkung freigegeben.
Die Unterlagen zum Projekt sind während 30 Tagen, vom 2. bis 31. Dezember 2025, auf der Webseite der Gemeinde Wattwil sowie der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während dieses Zeitraums können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.