Dabei wurde bei vier gehaltenen Enten und einem gehaltenen Schwarzschwan das H5N1-Virus festgestellt. Der Veterinärdienst St. Gallen hat die Sofortmassnahmen veranlasst und die Tierhaltung umgehend aufgelöst.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchenlage in der Schweiz und dass der verseuchte Bestand nicht im Kontakt mit gewerblichen Geflügelproduzenten steht, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den betroffenen Kantonen (St.Gallen und Thurgau) entschieden, die Ausdehnung der notwendigen Zonen gemäss Tierseuchengesetzgebung folgendermassen festzulegen: