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Lütisburg
02.12.2025

Vogelgrippe – wie weiter?

Symbolbild
Symbolbild Bild: shutterstock.com
Die Seuchensituation in Bezug auf das Vogelgrippevirus ist europaweit angespannt. So kam es auch in einer Tierhaltung in Wil SG (Ententeich beim Stadtweier) zu einem Vogelgrippe-Fall.

Dabei wurde bei vier gehaltenen Enten und einem gehaltenen Schwarzschwan das H5N1-Virus festgestellt. Der Veterinärdienst St. Gallen hat die Sofortmassnahmen veranlasst und die Tierhaltung umgehend aufgelöst.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchenlage in der Schweiz und dass der verseuchte Bestand nicht im Kontakt mit gewerblichen Geflügelproduzenten steht, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den betroffenen Kantonen (St.Gallen und Thurgau) entschieden, die Ausdehnung der notwendigen Zonen gemäss Tierseuchengesetzgebung folgendermassen festzulegen:

Der Umfang der Schutzzone beschränkt sich auf den verseuchten Bestand.

Die Überwachungszone umfasst das Gebiet der Gemeinde Wil.

Um den Anforderungen im Handel mit der EU
und Drittstaaten Rechnung zu tragen, wird das BLV um die Überwachungszone eine Zwischenzone von ca. 10 km erlassen. Im Kanton St.Gallen handelt es sich hierbei um die Politischen Gemeinden Zuzwil, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Jonschwil, Kirchberg SG, Lütisburg und Uzwil.

In der Zwischenzone (Gemeinden Zuzwil, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Jonschwil, Kirchberg SG, Lütisburg und Uzwil) gilt ab 25.11.2025 um 12.00 Uhr Folgendes:

Es gelten die nationalen Vorgaben bezüglich schweizweitem Beobachtungsgebiet.

Geplante Schlachtungen von Betrieben, welche Einstallungen von Geflügelherden melden müssen (sogenannte Grossbetriebe), sind dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mind. 5 Arbeitstage im Voraus zu melden. Nur Vögel mit negativem Befund dürfen geschlachtet werden. 

Die von einer Überwachungs- oder Zwischenzone betroffenen Tierhaltungen wurden am Dienstag, 25. November 2025 direkt kontaktiert.

Weiter wird die gesamte Schweiz ab dem 25.11.2025 um 12.00 Uhr zum Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet. Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz

Weitere Informationen sind einsehbar auf: Vogelgrippe | sg.ch

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24
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