Vielmehr brauche es eine moderat sinkende Zahl an Stellen, die durch natürliche Abgänge sozialverträglich erreicht werden könne.
Die Stadt St.Gallen steuert finanziell auf schwierigere Zeiten zu. Die Entwicklung beim Personalbestand zeigt, weshalb eine Kurskorrektur notwendig ist: Während die ständige Wohnbevölkerung zwischen 2018 und 2024 um rund 4,5 Prozent gewachsen ist, legte der Personalbestand im gleichen Zeitraum um 8,2 Prozent zu.
Noch deutlicher wird der Blick auf die Kosten: Die Personalausgaben stiegen um elf Prozent und damit mehr als doppelt so stark wie das Bevölkerungswachstum. Diese Entwicklung ist langfristig nicht tragbar.
Eine Verwaltung darf nur so stark wachsen wie die Stadt, für die sie arbeitet. Andernfalls entstehen strukturelle Defizite, die im Budget 2026 mit einem Fehlbetrag von 25 Millionen Franken bereits sichtbar sind.
Fast 200 zusätzliche Stellen in sieben Jahren und ein Personalaufwand von knapp 289 Millionen Franken im Jahr 2026!
Dies entspricht 45 Prozent des gesamten städtischen Aufwands. Trotz angespannter Finanzlage beantragt der Stadtrat weitere 9,6 Stellen. Dieser Entscheid wirkt in der aktuellen Situation wenig nachvollziehbar.
Der strukturelle Trend zeigt, dass die Verwaltung schneller wächst als die Bevölkerung und schneller als die Steuerbasis. Genau darin liegt das Risiko für die kommenden Jahre.
Statt einer weiteren Ausdehnung des Personalbestands sollte die Stadt eine kontrollierte und sozialverträgliche Reduktion anstreben.
Zwei bis drei Prozent pro Jahr wären realistisch und könnten ohne Entlassungen erfolgen. Pensionierungen, Kündigungen und nicht notwendige Nachbesetzungen würden ausreichen, um diesen Abbau zu erreichen.
Wichtig ist die klare Priorisierung. Funktionsstellen wie Polizei, Schule oder Pflege sind für die Bevölkerung unverzichtbar. Effizienzgewinne lassen sich hingegen bei den Verwaltungsstellen erzielen. Dort können optimierte Abläufe, Digitalisierung und eine klare Aufgabenprüfung Wirkung entfalten.
Nur wenn die Stadt ihre Verhältnismässigkeit wiedererlangt, bleibt sie finanziell handlungsfähig und verhindert, dass spätere Generationen die Folgen eines ausufernden Verwaltungswachstums tragen müssen.