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Neckertal
02.12.2025
02.12.2025 12:12 Uhr

Wie verkaufe ich das Haus?

v.l.n.r.: Urs Röck, Sandra Meier, Tamara Schmid, Jennifer Regenscheit und Peter Scherrer
v.l.n.r.: Urs Röck, Sandra Meier, Tamara Schmid, Jennifer Regenscheit und Peter Scherrer Bild: Gemeinde Neckertal
Wenn Sie ein Grundstück im Neckertal kaufen oder verkaufen wollen, sind Sie bei uns genau richtig. Das Grundbuchamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Grundstücke.

Wir bereiten die Verträge für Handänderungen, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten vor und beurkunden diese. Darüber hinaus arbeiten wir mit verschiedenen Banken zusammen, prüfen die von diesen erstellten Pfandverträge und nehmen ebenfalls die Beurkundung vor. Zudem bieten wir eine umfassende Beratung in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten. Die Gemeinde Neckertal ist in fünf Grundbuchkreise unterteilt: Brunnadern, Hemberg, Mogelsberg, Oberhelfenschwil und St.Peterzell.

Unsere Dienstleistungen

  • Ausfertigung von Grundbuchverträgen
  • Durchführung von öffentlichen Beurkundungen
  • Verfassen div. Mutationsanträge an den Nachführungsgeometer
  • Erstellung von Grundbuchauszügen
  • Versand von Grundbuchbelegen 
  • Planung und Durchführung von Schätzungstagfahrten
  • und vieles mehr…

Im Jahr 2024 wurden 172 Handänderungen sowie 174 Grundpfandgeschäfte im Grundbuch eingetragen. Insgesamt wurden 920 Grundbuchbelege bearbeitet.

Handänderungen

Handänderungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücksverkehrs. Sie betreffen alle Arten von Eigentümerwechseln, wie beispielsweise Kauf, Tausch oder Schenkung. Der Ablauf einer Handänderung umfasst mehrere Schritte, von der Vorbereitung des Vertrages bis hin zur öffentlichen Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch. Damit alles korrekt und rechtlich einwandfrei abläuft, stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.

Wie verkaufe ich mein Haus?

Um den Vertrag vorzubereiten, benötigen wir das Formular «Antrag an das Grundbuchamt zur Vorbereitung eines Vertrages». Dieses finden Sie auf unserer Website www.neckertal.ch. Nach Eingang der Angaben erstellen wir einen Vertragsentwurf, den wir den Vertragsparteien oder den zuständigen Maklern zusenden.

Wenn alle Parteien mit dem Entwurf einverstanden sind und die Finanzierung sichergestellt ist, wird ein Termin zur öffentlichen Beurkundung vereinbart.

Am Termin wird der Vertrag vor Ort nochmals gelesen, der Wille wird festgestellt, von den Parteien unterzeichnet und anschliessend von der Urkundsperson beurkundet.

Im Verarbeitungsprozess informiert das Grundbuchamt alle betroffenen Stellen, sendet jeweils eine Kopie des Vertrages an die Parteien, stellt die Gebühren und Handänderungssteuer in Rechnung und erstellt eine Handänderungsanzeige.

Schätzungswesen

Der Auszug aus dem Schätzungskataster gibt Auskunft über die Versicherungswerte von Gebäuden auf einem Grundstück sowie über deren Steuerwerte (Marktwert/Verkehrswert und den Mietwert).

Im Kanton St.Gallen ist das Schätzungswesen kantonal geregelt und wird durch den Fachdienst für Grundstückschätzungen koordiniert, jedoch vor Ort in den Gemeinden umgesetzt.

Ablauf einer amtlichen Schätzung:

  1. Auftrag: Eine Schätzung kann von Eigentümern, von Käufern oder Behörden beantragt werden, ansonsten findet jeweils alle 10 Jahre eine Schätzung statt.
  2. Besichtigung vor Ort: Ein Fachschätzer besichtigt das Grundstück gemeinsam mit einem Grundbuchverwalter. Dabei werden Lage, Grösse, Zustand, Nutzung, Bauart und Ausbaustandard berücksichtigt.
  3. Bewertung: Der Schätzwert wird anhand festgelegter kantonaler Richtlinien und Bewertungsmodelle ermittelt und soll den tatsächlichen Wert der Liegenschaft möglichst realistisch widerspiegeln.
  4. Mitteilung des Schätzwerts: Nach Abschluss der Bewertung erhalten die Eigentümer eine schriftliche Mitteilung über den neuen Schätzwert.

Amtliche Vermessung

Die amtliche Vermessung bildet die Grundlage für das Grundbuch und damit für das Eigentum an Grundstücken in der Schweiz. Sie zeigt präzise, wo die Grenzen eines Grundstücks verlaufen, welche Gebäude, Wege und weiteren Objekte sich darauf befinden.

Möchten Sie eine Grenzänderung, Grundstückteilung oder -vereinigung vornehmen?

In diesem Fall bitten wir Sie, den Mutationsauftrag auszufüllen, den Sie ebenfalls auf unserer Webseite finden. Bitte reichen Sie diesen unterschrieben zusammen mit einem Situationsplan beim Grundbuchamt ein. Anschliessend leiten wir die Unterlagen an den zuständigen Geometer weiter. Der Geometer ist für die Durchführung und Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig. Er führt Veränderungen nach und fertigt Pläne an. Bei Bedarf wird er für die Festlegung der neuen Grenzziehung mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Bei Fragen, Auskünften und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter 058 228 33 55 oder grundbuchamt@neckertal.ch. Das Grundbuchamt befindet sich in Oberhelfenschwil. Grundbuchamt Neckertal, Dorfstrasse 9, 9621 Oberhelfenschwil.

Mehr Informationen der Gemeinde erhalten Sie hier.

Grundbuchamt Neckertal / Toggenburg24
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