Mit diesem Entscheid unterstützt die Bevölkerung jene Anwohner, die rechtlich zur Einsprache legitimiert sind, und unterstreicht gleichzeitig ihre Bedenken gegenüber einer Belegung des Zentrums mit mehr als 40 Flüchtlingen.
Deutliche Zustimmung zur Kostenbeteiligung
Von den 260 anwesenden Stimmberechtigten votierten 202 Personen für die finanzielle Unterstützung der beiden direkt betroffenen Familien. Die Versammlung folgte damit dem Anliegen zahlreicher Votanten, die sich für eine solidarische Mitfinanzierung ausgesprochen hatten.
Die Familien Grob wohnen auf der anderen Strasenseite direkt gegenüber der neuen Asylunterkunft Auboden. Sie wehren sich seit Beginn gegen die geplante, überdimensionierte Asylunterkunft mit bis zu 150 Flüchtlingen im Auboden. Der Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen (Tisg) plante zunächst die Unterbringung von 80 Personen mit einer späteren Erhöhung auf bis zu 150 Bewohner. Ein kürzlich gefällter Verwaltungsgerichtsentscheid in einem vergleichbaren Fall in Uzwil hat den Anwohnern neue rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, insbesondere in Bezug auf ein notwendiges Baubewilligungsverfahren. Das Verwaltungsgericht sagte klar, dass jede Mehrbelegung eines Heimes bzw. Internats für eine Asylunterkunft eine Baubewilligung braucht.
Gemeinde legte 47 Flüchtlinge als Grenze fest
Gemeindepräsident Christian Gertsch erläuterte an der Bürgerversammlung, dass rechtlich eine Belegung von 47 Plätzen ohne Baubewilligungsverfahren möglich sei. Diese Einschätzung stellt der SVP Kantonsrat Bruno Schweizer mit einem Votum jedoch klar infrage. Weiter appelliert Schweizer an die Solidarität der Bürger, die Anstösser der Liegenschaft Auboden müssen sich stellvertretend für die gesamte Gemeinde und deren Bürger gegen eine überdimensionierte Belegung im Auboden wehren. Denn nur noch die Anstösser haben die rechtliche Möglichkeit, eine Einsprache gegen eine Baubewilligung zu machen. Deshalb sollten die Steuerzahler wenigstens solidarisch die Kosten für diesen Kampf übernehmen. Die breite Zustimmung zur Übernahme der Anwaltskosten zeigte deutlich, dass die Mehrheit der Anwesenden eine Belegung von mehr als 40 Personen ablehnt.
Widerstand von Seiten der SVP Neckertal und SVP Toggenburg
In den vergangenen Monaten kritisierten auch die SVP Neckertal und die SVP Toggenburg den TISG deutlich. So eröffne dieser grosse Asylunterkünfte, während die lokale Bevölkerung nichts zu sagen habe. Dies war bereits 2024 in Ebnat-Kappel der Fall, wo sogar der Gemeinderat die Vermietung an den TISG anbot. Die Einwohner der Gemeinde Neckertal wurden an der Informationsveranstaltung vor vollendete Tatsachen gestellt. Alle sechs Toggenburger Kantonsräte der SVP waren bei der Informationsveranstaltung vor Ort und machten sich selbst ein Bild, während von den anderen Volksvertretern jede Spur fehlte. Die SVP kritisiert auch die von oben herab gesteuerte Flüchtlingsverteilung, die ohne Bevölkerung und Kantonsrat zwischen dem TISG und der Regierung ausgehandelt werde. Während die Stadt St.Gallen keine Asylunterkunft hat, trägt die Landbevölkerung im Toggenburg die Flüchtlingsflut, welche sich aber an der Urne stets gegen mehr Einwanderung wehrt. Darüber hinaus ist die Asylunterkunft in der Gemeinde Neckertal bereits die dritte im Toggenburg, während andere Wahlkreise keine einzige Asylunterkunft haben.