Mit dem Entlastungspaket 2026 hat die Regierung den Auftrag des Kantonsrates für ein Entlastungspaket im Umfang von 180 Mio. Franken aber nur teilweise erfüllt. Deshalb haben die bürgerlichen Fraktionen einen zusätzlichen Auftrag an die Regierung überwiesen, der echte Entlastungen im Umfang von mindestens 60 Mio. Franken, schwerpunktmässig im Bereich des Personal- und Sachaufwands sowie der Staatsbeiträge, verlangt. Die SVP fordert jetzt entschlossene und wirksame Massnahmen, um den Kanton finanziell wieder auf Kurs zu bringen. Eine zusätzliche Belastung der Bevölkerung durch höhere Steuern und Gebühren ist für die SVP-Fraktion keine Option.
Dringliche Interpellation eingereicht
In mehreren St.Galler Gemeinden wurden und werden gegen den Bau von Windenergieanlagen kommunale Initiativen zur Festschreibung eines Mindestabstands zu Wohngebieten lanciert. Als erste Gemeinde nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Au am 9. Februar 2025 eine solche Abstandsinitiative an. Erst nach der Annahme der Initiative durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger führte das AREG eine vertiefte Prüfung durch.
Besonders problematisch: Während die Initiative zunächst als zulässig beurteilt wurde, kam das AREG nach der Abstimmung plötzlich zum gegenteiligen Schluss. Es fehle die gesetzliche Grundlage für die Regelung.
Für die SVP-Fraktion ist klar, dass ein Volksentscheid zu respektieren ist und nicht erst nachträglich für ungültig erklärt werden kann. Zudem kennt das kantonale Recht selbst keine Regelung zu den Mindestabständen, weshalb für die SVP-Fraktion klar ist, dass die Gemeinden eigene Regelungen treffen können. Trotz der offensichtlichen Lücke dazu im kantonalen Recht sieht die Regierung in ihrer Antwort auf die dringliche Interpellation keine Notwendigkeit, diese Lücke zu schliessen. Die SVP-Fraktion fordert, dass der Kanton für Klarheit sorgen und damit aufwendige, rechtlich unklare Verfahren vermeiden muss.
SVP-Fraktion setzt sich mit Nachdruck für ein Ständemehr ein
Die SVP Kanton St.Gallen hat im Rahmen der Schwerpunktplanung der Regierung 2025–2035 einen Auftrag eingereicht, der vorsieht, dass sich die Regierung für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr zum EU-Vertragspaket einsetzt. Durch die dynamische Rechtsübernahme wird EU-Recht in der Schweiz direkt wirksam, ohne dass das Parlament oder die Bevölkerung etwas zu sagen hat. Dies schwächt auch die Mitwirkungsrechte der Kantone in der Willensbildung des Bundes. Deshalb wäre es gerade aus Sicht der Kantone zwingend, dass sie ein Ständemehr fordern. Leider lehnte eine Mehrheit des Kantonsrates diesen Auftrag ab.