Welche Kosten sind im Kanton St.Gallen in den letzten fünfJahren für Dolmetscher und Übersetzungsleistungen angefallen und wie verteilen sich diese auf die Bereiche
- Schule und Bildung
- Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
- Spitäler und übriges Gesundheitswesen
- Sozialhilfe Asyl und Integrationsbereich
- weitere kantonale oder kommunale Verwaltungsstellen?
Auf welche konkreten gesetzlichen Grundlagen stützt sich in den genannten Bereichen die Übernahme der Dolmetscherkosten durch den Kanton oder die Gemeinden?
In welchen dieser Bereiche besteht eine rechtliche Pflicht zur Kostenübernahme durch den Kanton oder die Gemeinden und in welchen Fällen handelt es sich um eine freiwillige Leistung?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Personen die Dolmetscherdienstleistungen in Anspruch nehmen ganz oder teilweise an den entstehenden Kosten zu beteiligen, insbesondere wenn keine zwingenden rechtsstaatlichen oder medizinischen Gründe vorliegen?
Ist die Regierung bereit, Massnahmen zu prüfen, um die sprachliche Eigenverantwortung zu stärken und damit die Kosten für staatlich finanzierte Dolmetscherdienstleistungen zu reduzieren?
Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass Personen, die in der Schweiz bzw. im Kanton St.Gallen leben, über angemessene Kenntnisse einer Amts- bzw. Landessprache verfügen sollten?