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Ersatzwahl für Restamtszeit

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild)
Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Roger Widmer und André Stump haben dem Gemeinderat ihre Rücktrittsgesuche auf Ende 2026 eingereicht. Aufgrund ihrer zahlreichen weiteren Verpflichtungen ist es ihnen nicht länger möglich, die nötigen Ressourcen für die sorgfältige Erfüllung des Amtes aufzubringen.

Roger Widmer trat sein Amt als Schulratspräsidenten am 1. Januar 2021 an. Zuvor war er vier Jahre Mitglied des Schulrates.

André Stump wurde am 27. September 2020 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt. Er trat sein Amt am 1. Januar 2021 an.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 den beiden Rücktritten entsprochen und beschlossen, die Ersatzwahlen des Schulratspräsidiums und eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 am Sonntag, 14. Juni 2026, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Terminplan verabschiedet und die Gemeinderatskanzlei mit der Vorbereitung der Ersatzwahlen beauftragt.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 6. März 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, schriftlich eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Frist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidierende enthalten, als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die der Kandidatur schriftlich zustimmen (Art. 24 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3; abgekürzt WAG]). Die hierfür erforderlichen Formulare können unter www.wildhaus-altstjohann.ch heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen wer-den.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 27. September 2026, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Freitag, 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG).

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24
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