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Kirchberg
15.01.2026

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeindeverwaltung Kirchberg. (Symbolbild)
Gemeindeverwaltung Kirchberg. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage, Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 und Ersatzwahl Stimmenzählerin oder Stimmenzähler

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage

Gemeinde: 
Kirchberg (SG)

Standort:
9602 Bazenheid

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

für:

L-2587732.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Chrobüel und Unterbazenheid

  • Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

Grabarbeiten auf den Parzellen 6570, 6549, 6548, 6497, 6499, 1871 und 1973 in der Gemeinde Kirchberg

  • Ersetzt: L-0175598 
    Koordinaten: von 2722147 / 1252893 nach 2722555 / 1253239

L-2587741.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen MS Nuetenwil und Chrobüel

  • Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

Grabarbeiten auf den Parzellen 6842, 324, 336, 8097, 8571, 6568, 6569, 6561 und 6570 in der Gemeinde Kirchberg

  • Ersetzt: L-0175588 
    Koordinaten: von 2722017 / 1252028 nach 2722147 / 1252893


Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die 

rwt Regionalwerk Toggenburg AG
Neue Industriestrasse 81
9602 Bazenheid

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 6. Januar 2026 bis zum 4. Februar 2026 in der Gemeindeverwaltung Kirchberg, 2. Stock, Ratskanzlei, Gähwilerstrasse 1, 9533 Kirchberg öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmbewilligung(en):

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6501/3b4e8784fa  online zur Einsicht zur Verfügung. 

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). 

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektroni-schen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift verse-hen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Be-gehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a.    Einsprachen gegen die Enteignung;
b.    Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c.    Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d.    Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e.    die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Amtliche Bekanntmachung: Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Gemeinderates ist am 16. Dezember 2025 abgelaufen. Während der Frist gingen drei gültige Wahlvorschläge ein.

Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 findet am 8. März 2026 (allfälliger 2. Wahlgang: 14. Juni 2026) statt. Die nachstehenden Wahlvorschläge sind bis 16. Dezember 2025 bei der Ratskanzlei rechtzeitig eingegangen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen hat deren Rechtmässigkeit ergeben. Folgende Personen stellen sich zur Wahl:

Gemeinderat (1 Mandat / 3 Kandidierende)

  • Kauz Christoph, Betriebsökonom FH, Tourismus & Mobilität, Rätenbergweg 12, Kirchberg, Die Mitte (neu)
  • Roth Ronny, Geschäftsführer Logistik, Master (MAS) in Lieferketten- und Betriebsmanagement, Hinterdorfstrasse 5, Kirchberg, SVP (neu)
  • Scheidegger Myriam, Sozialpädagogin, Sonnenweg 6, Bazenheid, parteilos (neu)

Die Wahlvorschläge können gemäss Art. 27 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) bei der Ratskanzlei eingesehen werden.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt. Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind bis Freitag, 27. März 2026, 12.00 Uhr, der Ratskanzlei Kirchberg einzureichen. Eine stille Wahl ist möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Amtliche Bekanntmachung: Ersatzwahl Stimmenzählerin oder Stimmenzähler

Ersatzwahl Stimmenzählerin oder Stimmenzähler Der Gemeinderat wählt gemäss Art. 17 Abs. 3 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler aus den Stimmberechtigten der Gemeinde.

Infolge Rücktritt suchen wir:

  • eine neue Stimmenzählerin oder einen neuen Stimmenzähler

Bewerbungen können bis Freitag, 16. Januar 2026 an den Gemeinderat Kirchberg, Gähwilerstrasse 1, 9533 Kirchberg schriftlich per Post oder per E-Mail an gemeinde@kirchberg.ch eingereicht werden.

Auskünfte zu den Aufgaben erteilt der Ratsschreiber Peter Minikus, Tel. 071 932 35 34. Nach Ablauf der Frist wird der Gemeinderat eine neue Stimmenzählerin oder einen neuen Stimmenzähler aus den eingegangenen Bewerbungen wählen.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24
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