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Kommentar
Gesundheit
16.01.2026
16.01.2026 07:45 Uhr

Impfpflicht schiesst übers Ziel hinaus

Vorliegender Entwurf entspricht den Forderungen der Mitte und ist sehr gut umgesetzt. Es ist gelungen, wichtige und richtige Schwerpunkte zu setzen. (Symbolbild)
Vorliegender Entwurf entspricht den Forderungen der Mitte und ist sehr gut umgesetzt. Es ist gelungen, wichtige und richtige Schwerpunkte zu setzen. (Symbolbild) Bild: Canva
Mit ihrer Motion «Totalrevision Gesundheitsgesetz – ein neues, zeitgemässes Gesundheitsgesetz für unseren Kanton» (42.21.20) hat Die Mitte die nun vorliegende Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Jahr 2021 angestossen.

«Die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes ist ein überaus gelungenes Paket! Es behandelt alle Bereiche der Medizin auf moderne Weise und bildet eine sehr gute Grundlage für eine zukunftsgerichtete Medizin im Kanton St.Gallen.» sagt Thomas Warzinek, Kantonsrat und Leiter der Fachgruppe Gesundheit der Mitte-EVP-Fraktion. Mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes ist es aus Sicht der Mitte gelungen, viele und komplexe Themen rund um eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in einem modernen und zukunftsgerichteten Gesetz zusammenzufassen. Das totalrevidierte Gesetz führt zudem nicht automatisch zu einem Anstieg der Kosten, sondern schafft vielerorts eine Basis, die Kosten bei gleichbleibender Qualität zu senken.

Streichung der Impfpflicht – übers Ziel hinausgeschossen

In der öffentlichen Debatte wurde in den letzten Tagen ausschliesslich über die Impfpflicht geschrieben und gesprochen. Beim diesem Artikel 18 handelt es sich jedoch weder um einen Schwerpunkt des Gesetzes, noch um eine fundamentale Neuerung, die schweizweit einzigartig wäre. Viele Kantone kennen ein Impfobligatorium - wie es das Epidemiengesetz des Bundes vorsieht - und können auch Strafen verhängen. Dabei bleibt immer klar: In der Schweiz gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Impfung ohne Zustimmung ist ausgeschlossen. Auch aus Sicht der Mitte ist dies richtig und unantastbar.

Dennoch hält auch die Mitte in ihrer Vernehmlassung fest, dass es unwahrscheinlich ist, mit einer lokal oder kantonal beschränkten Impfpflicht einen Schaden für die Volksgesundheit abwenden zu können. Die Mobilität im und rund um den Kanton St.Gallen ist dafür schlicht zu gross. Aus diesen Gründen kann der Artikel 18 und die damit verbundene Strafbestimmung aus Sicht der Mitte ohne Schaden gestrichen werden.

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