Am Montag, 19. Januar 2026, führte das Arbeitsinspektorat Appenzell Ausserrhoden am Vormittag eine Kontrolle auf einer Baustelle in Herisau durch. Dabei wurden insgesamt fünf Arbeiter überprüft. Bei vier der kontrollierten Personen stellte sich heraus, dass die Voraussetzungen für eine legale Erwerbstätigkeit nicht erfüllt waren. Zudem hielten sich einzelne Personen rechtswidrig in der Schweiz auf.
In der Folge wurde die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden aufgeboten. Die vier Beschuldigten wurden zum Regionalpolizeiposten Herisau gebracht. Es handelte sich dabei um zwei serbische Staatsangehörige sowie je einen Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien.
Ausländerrechtliche Massnahmen und Anzeigen
Nach Abschluss der Amtshandlungen verfügte das Migrationsamt Appenzell Ausserrhoden gegen die beiden serbischen Staatsangehörigen eine Wegweisung aus der Schweiz. Zudem wird geprüft, ob gegen sie eine Einreisesperre ausgesprochen wird. Der bulgarische und der rumänische Staatsangehörige wurden aufgrund ihrer EU-Bürgerschaft nach den Amtshandlungen ohne ausländerrechtliche Massnahmen entlassen.
Bei allen vier Männern wurde jeweils ein Bussendepositum erhoben. Sie werden wegen Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, Verletzung der Meldepflicht sowie teilweise wegen rechtswidrigen Aufenthalts bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.