Das Epidemiengesetz (EpG) wurde 2013 angenommen – das ist korrekt. Inzwischen liegen jedoch konkrete Anwendungserfahrungen vor. Jene Kantone, die Sanktionen in ihre Gesetzgebung aufgenommen haben, führten diese bereits vor der Corona-Pandemie ein. Corona selbst hat die Bevölkerung nachhaltig sensibilisiert und das Bewusstsein für gesundheitspolitische Eingriffe deutlich geschärft.
Demokratie auf mehreren Ebenen
Demokratie findet auf verschiedenen Ebenen statt. Zwar verlieren die Kantone zunehmend an Souveränität, dennoch verfügen sie weiterhin über eine Teilsouveränität. Das EpG stützt sich bei seiner Durchsetzung auf kantonale Gesetzgebungen und Ressourcen. Daraus ergibt sich, dass die Kantone die Möglichkeit haben, das EpG aktiv zu fördern oder dessen Auswirkungen abzumildern.
Damit stellt sich die grundlegende, jedoch kaum diskutierte Frage, was Demokratie eigentlich darf. Häufig wird Demokratie lediglich als Ausdruck des Mehrheitswillens verstanden. Dabei werden die verschiedenen Ebenen der Demokratie, insbesondere das in der Bundesverfassung verankerte Subsidiaritätsprinzip, oft übergangen.
Ebenso dringend diskussionsbedürftig sind die Individualrechte. Bereits die Menschenrechtscharta der UNO spricht von unveräusserlichen Rechten. Das Individuum besitzt Rechte, über die keine Mehrheit entscheiden darf.
Grenzen der Gesetzgebung
Gesetzgebung stösst dort an ihre Grenzen, wo sich Menschen existenziell oder physisch bedroht fühlen. Gesetze, die die körperliche Integrität infrage stellen, bergen dieses Potenzial in sich. Eine weise, auf gesellschaftlichen Frieden ausgerichtete Gesetzgebung sollte solche Grenzen nicht überschreiten. Gerade bei übertragbaren Krankheiten lassen sich auch Gesetze formulieren, die nichtinvasive Massnahmen beinhalten.
Auch unverhältnismässige Strafen wirken kontraproduktiv. Ein Beispiel sind Bussen von CHF 1’000.– für das Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen. Diese befinden sich im Freien, die Gefahr für Kinder ist gering, dennoch übersteigt die Strafe das Höchstmass von Ordnungsbussen (CHF 300.–) bei Weitem und stellt für viele eine erhebliche Belastung dar.
Dies erhöht die Versuchung zur Flucht oder Gegenwehr und kann Beamte wegen eines Bagatelldelikts unnötig in Gefahr bringen. Gesetzgebung sollte daher weise, den inneren Frieden fördernd und nicht konfrontativ ausgestaltet sein.