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Kultur
07.01.2022

Finanzhilfe für St. Galler Kultur soll weitergeführt werden

Eintrittskontrolle an der Premiere vom Circus Knie in Rapperswil. Im Kanton St. Gallen sind bis Ende November 2021 weitere 492 Gesuche für Ausfallentschädigungen in der Kultur eingereicht worden. (Symbolbild)
Eintrittskontrolle an der Premiere vom Circus Knie in Rapperswil. Im Kanton St. Gallen sind bis Ende November 2021 weitere 492 Gesuche für Ausfallentschädigungen in der Kultur eingereicht worden. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/WALTER BIERI
Die St. Galler Regierung will die Covid-Finanzhilfen für Kulturschaffende auch im Jahr 2022 weiterführen. Der Kantonsrat wird den Nachtrag zum kantonalen Umsetzungsgesetz in der Februarsession beraten.

Beim Kanton St. Gallen sind 492 Unterstützungsgesuche von Kulturbetrieben und Kunstschaffenden eingegangen, die wegen der Coronakrise zwischen November 2020 und Dezember 2021 Veranstaltungen absagen mussten. Daneben wurden 53 Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte eingereicht.

Die Ausfallentschädigungen haben sich sowohl bei den Kulturschaffenden als auch bei den Kulturunternehmen als wirksame Abfederungsmassnahme erwiesen, wie die St. Galler Staatskanzlei am Freitag schrieb.

Die Beiträge an Transformationsprojekte würden auch im Jahr 2022 ein zentrales Instrument sein, um einen gezielten Strukturwandel in der Kulturbranche anzuschieben und zu fördern.

Die Beteiligung des Kantons an den Unterstützungsmassnahmen soll deshalb fortgeführt und die Massnahmen gleichbleibend gemäss den vom Kantonsrat gesetzten kulturpolitischen Prioritäten beibehalten werden.

Zusätzliche Mittel nötig

National- und Ständerat beschlossen in der Wintersession 2021 eine Verlängerung Corona-Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich bis Ende 2022. Der Bundesrat verlängerte zudem die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung.

Mit der Fortführung der Beteiligung müssen einige wenige Bestimmungen im kantonalen Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich angepasst werden.

Die Regierung schätzt den Mittelbedarf im Sinne eines Kostendachs für die dritte Phase auf insgesamt höchstens 15,4 Millionen Franken. Dieser wäre je zur Hälfte (je 7,7 Millionen Franken) durch den Bund und den Kanton zu finanzieren. Daraus folgt ein Mehrbedarf an kantonalen Mitteln im Umfang von 4,04 Millionen Franken.

Keystone-SDA/Toggenburg24