Den Anstoss zur Senkung der Gebühren gab eine Leistungsmotion der bürgerlichen Parteien, die eine Senkung um 3,5 bis 4 Millionen Franken pro Jahr forderten. Die Motionäre störte, dass der Kanton Jahr für Jahr deutlich mehr Gebühren einkassiert, als die amtlichen Leistungen für den Strassenverkehr kosten.
So floss 2020 ein Überschuss von knapp vier Millionen Franken an Gebühreneinnahmen in den allgemeinen Staatshaushalt, bei einem Gebühren-Gesamtbudget von knapp 18 Millionen. Die Leistungsmotion verlangte ein Senkung der Gebühren auf ein kostendeckendes Niveau mit einem Puffer von plus/minus drei Prozent.
"Das Strassenverkehrsamt hat nicht die Aufgabe, für die kantonalen Staatsfinanzen Erträge zu erwirtschaften, sondern für die Automobilisten einen guten und korrekt bezahlten Service Public aufrechtzuerhalten", hiess es im Vorstoss. Eine Senkung des Gebührentarifs sei "dringend angebracht".
Regierung für Kompromiss
Die Regierung lehnte die Leistungsmotion zwar ab, zeigte sich aber zu einem Kompromiss bereit. Sie will die Strassenverkehrs-Gebühren auf Anfang 2023 um etwa 1,8 Millionen Franken senken, so dass der Kostendeckungsgrad maximal 110 Prozent beträgt. So könne der Kanton allfällige Schwankungen bei den Gebühreneinnahmen auffangen.
Eine Mehrheit der Ratsmitglieder war mit diesem "gut thurgauischen Kompromiss" - wie Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP) sagte - einverstanden. Eine Minderheit wollte an der Maximalforderung der Motionäre festhalten. Der Rat lehnte die Leistungsmotion mit 64 zu 41 Stimmen ab und machte so den Weg frei für den Vorschlag der Regierung.