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Polizeinews
10.03.2022

Thurgauer Regierungsrat will präventive Polizeiarbeit ermöglichen

Die Thurgauer Kantonspolizei soll gesetzliche Grundlagen für die präventive Polizeiarbeit erhalten. (Symbolbild)
Die Thurgauer Kantonspolizei soll gesetzliche Grundlagen für die präventive Polizeiarbeit erhalten. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ
Der Thurgauer Regierungsrat hat eine Revision des kantonalen Polizeigesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Mit der Vorlage sollen unter anderem die Grundlagen für präventive Polizeiarbeit geschaffen werden.

Seit der letzten Revision des Polizeigesetzes von 2012 habe sich die Gesellschaft und deren Erwartungen an die Polizei verändert, heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Donnerstag. Die Digitalisierung habe die Kriminalität verändert. Es gebe damit aber auch neue Möglichkeiten für die Polizei. Diese seien durch das bestehende Gesetz nicht mehr ausreichend abgedeckt.

Die Vorlage bringt zahlreiche Erweiterungen der Kompetenzen der Polizei. Eines der Themen ist die präventive Polizeiarbeit. Die Kantonspolizei soll nicht nur wie bisher tätig werden können, wenn eine unmittelbare Gefahr droht oder eine Straftat bereits passiert ist. Sie soll neu auch im Vorfeld einer Straftat aktiv werden können.

Eingriff in die Grundrechte

Die Umsetzung von präventiven Massnahmen verlange oft nach Instrumenten, die auch einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen bedeuteten, heisst es in den Unterlagen zur Vernehmlassung.

Unter anderem soll es möglich werden, dass "öffentliche Organe oder mit öffentlichen Aufgaben betraute Organisationen und Personen" berechtigt sind, der Kantonspolizei Personen zu melden, wenn Anhaltspunkte für eine drohende schwere Gewalttat bestehen. Dieses Melderecht solle auch Personen zustehen, "die einem Berufsgeheimnis unterstehen".

Der Polizei soll es zur Verhinderung drohender schwerer Gewalttaten erlaubt werden, "besondere Personendaten an Behörden und Institutionen im In- und Ausland bekanntzugeben und von ihnen Auskünfte einzuholen".

Ähnliche Überarbeitungen des Polizeigesetzes gebe es momentan in vielen Kantonen, heisst es in der Mitteilung. Beim Entwurf habe man sich teilweise an bereits in Kraft gesetzten Gesetzen orientiert. Die Vernehmlassung der Vorlage dauert bis am 31. Mai.

Keystone-SDA/Toggenburg24