Der Kanton St.Gallen berücksichtigt in seinen verkehrlichen Infrastruktur- und Angebotsplanungen alle Verkehrsmittel. Er nutzt ihre spezifischen Vorteile sowie Synergien und achtet darauf, dass sie nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dementsprechend sind die Arbeiten zum neuen ÖV-Programm und zum neuen Strassenbauprogramm eng miteinander koordiniert und die Agglomerationsprogramme zeitlich und inhaltlich abgestimmt worden.
Der Gemeinderat hat folgende Begehren zuhanden des 18. Kantonalen Strassenbauprogrammes angemeldet:
- Neubau Gehweg Murgstrasse (Höhe Überbauung Tell)
- Neubau Postautohaltestelle Schrinersberg (Fahrtrichtung Bütschwil) im Zusammenhang mit dem geplanten
Neubau Einlenker Sonnhaldenstrasse
- Neubau Postautohaltestelle Hofwis (beide Fahrtrichtungen)
- Neubau Gehweg Unterdorf (Höhe Konsumgenossenschaft Mosnang bis Unterdorf 31)
- Umstellung der Strassenbeleuchtungen in Dreien, Mosnang und Mühlrüti auf LED
- Neubau Gehweg ab Bütschwilerstr. 14 (Raiffeisenbank Re gio Unteres Toggenburg & Neckertal Genossenschaft) bis Bachstrasse, Überprüfung Fussgängerübergang und Miteinbezug Anpassung Einlenker Sonnhaldenstrasse
- Verschiebung Postautohaltestelle Grütli (beide Fahrtrichtungen)
Zu Handen des 7. ÖV-Programmes hat der Gemeinderat folgende Begehren formuliert:
- Prüfung der Verlängerung der Postautolinie Mühlrüti-Hulftegg bis zum Bahnhof Steg ZH
- Prüfung einer Postauto-Verbindung von Mühlrüti nach Fischingen TG
Die von den Gemeinden beantragten Projekte werden von den jeweils federführenden zuständigen Ämtern (Amt für öffentlichen Verkehr und Tiefbauamt) aufgenommen und entwickelt. Die Koordination wird mithilfe einer departementsübergreifenden Organisation vorgenommen und als Sammelvorlage dem Kantonsrat vorgelegt. Die Antragstellung durch den Gemeinderat garantiert noch keine Aufnahme der entsprechenden Projekte im 7. ÖV-Programm, respektive im 18. Strassenbauprogramm.