Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet seit 1. Juli 2020 alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Die Gemeinde Kaltbrunn führte die Analyse im Jahr 2021 nach den gesetzlichen Richtlinien für die Mitarbeitenden der Schulverwaltung inkl. Lehrpersonen durch. Es wurden total 147 Arbeitnehmende untersucht, wovon ca. drei Viertel Frauen und ca. ein Viertel Männer waren. Das Ergebnis fiel allgemein positiv aus, d.h. es konnten keine geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede festgestellt werden. Eine unabhängige Revisionsgesellschaft hat die Erhebung im Januar 2022 überprüft und für gut befunden.
Aus den genannten Gründen kann die Gemeinde Kaltbrunn inskünftig auf die Durchführung einer Analyse verzichten.