Die Erfolgsrechnung 2022 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 24’481’184.25 und einem Ertrag von Fr. 24’927’719.10 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 446’534.85 ab.
Mit einem Bezug von 712’700 Franken aus der Ausgleichsreserve war eine ausgeglichene Rechnung budgetiert. Der positive Abschluss resultiert insbesondere aus den Mehreinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern von rund 343’000 Franken. Ebenso lagen die Grundstückgewinnsteuern rund
347’000 Franken über dem Budget.
Hingegen lagen die Steuern juristischer Personen, die Handänderungssteuern und die
Grundbuchgebühren insgesamt rund 641’000 Franken unter dem budgetierten Betrag von 2’240’000 Franken. Im Bereich allgemeine Verwaltung lagen die Nettoausgaben rund 93’000 Franken, im Bereich Soziale Sicherheit rund 285’000 Franken, im Bereich Verkehr rund 400’000 Franken und im Bereich Volkswirtschaft rund 95’000 Franken unter dem Budget.
Auch für die Pflegefinanzierung mussten rund 52’000 Franken weniger ausgegeben werden. Der Überschuss von Fr. 446’534.85 soll in die Ausgleichsreserve eingelegt werden. Die Ausgleichsreserve dient dem kurz- bis mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung und wird im Eigenkapital geführt.
Die Ausgleichsreserve weist per 31. Dezember 2022 einen Bestand von rund 8,5 Mio. Franken auf. Das Budget 2023 rechnet mit einem Defizit von rund 1,9 Mio. Franken. Es ist die Summe vieler Vorhaben und Kostensteigerungen. Aufgrund der guten Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre reduziert sich zudem der Beitrag aus
dem Finanzausgleich um rund 500’000 Franken von 5,1 Mio. Franken auf rund 4,6 Mio. Franken.
Unsere Eigenmittel lassen zu, dass wir bei aktueller Beurteilung der Wirtschaftslage und der steigenden Kosten und
Zinsen einen Verlust budgetieren. Langfristig dürfte der zunehmende Abschreibungsbedarf, resultierend aus den vorgesehenen Investitionen, zur Herausforderung werden.
Der Finanzplan zeigt aber auf, dass die beabsichtigten Investitionen für den Haushalt verträglich getätigt werden können, auch wenn in den nächsten Jahren mit Defiziten zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist das Eigenkapital, welches einen soliden Bestand aufweist, von wesentlicher Bedeutung.
Auf das Jahr 2022 senkte die Gemeinde die Steuern um 10 Prozentpunkte. 2023 bleiben sie unverändert bei 119%. Hingegen sieht der Gemeinderat vor, die Grundsteuern von 0,08% auf 0,06% zu senken.
Karl Brändle, Gemeindepräsident
INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Prämienverbilligungen werden nur für ein Jahr beantragt.
Deshalb muss für jedes Kalenderjahr eine neue Anmeldung gemacht werden. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt.
Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2023 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für die Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2023 massgebend.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine Selbstberechnung möglich. Das intelligente, elektronische Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichefrist per 31. März 2023. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich beraten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite
www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen
Bütschwil-Ganterschwil
23.02.2023
23.02.2023 16:32 Uhr
Positiver Rechnungsabschluss

Bild:
zVg
Nachdem im letzten Mitteilungsblatt über den Steuerabschluss informiert werden konnte, so liegt nun auch der Rechnungsabschluss der politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil vor. Dieser präsentiert sich positiv.