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Wattwil
28.02.2023

Mitteilungen des Gemeinderates

Bild: Gemeinde Wattwil
Der Gemeinderat Wattwil und der Schulrat Wattwil-Krinau haben das Reglement für den Betrieb und die Benützung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, verabschiedet. Damit besteht für die gemeindeeigenen Anlagen nun eine einheitliche Regelung, welche jene von 1989 ersetzt.

Die überarbeitete Regelung wurde notwendig, weil mit der Sport- und Freizeitanlage Rietwis ein neues Angebot geschaffen wurde. Die Aussensportanlage, von den kantonalen Schulen bestellt, wird sie im Wesentlichen tagsüber von ihnen als Schulsportanlage genützt. Während der verbleibenden Zeit steht die Anlage auch den Vereinen zur Verfügung.

Mit dem nun vorliegenden Reglement wird die Benützung aller öffentlichen Anlagen von Schule und Gemeinde durch die Schulen, Vereine und weitere Nutzende geregelt.

Insbesondere werden die Öffnungszeiten, die Rahmen- und die Nutzungsbedingungen festgelegt. Dem Erlass ging ein längerer Prozess voraus, in welchem auch mit den nutzenden Sportvereinen die wesentlichen Inhalte diskutiert wurden.

Das Betriebsreglement ist zum fakultativen Referendum auszuschreiben.
Fakultatives Referendum:
Reglement für den Betrieb und die Benützung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Gemeinde Wattwil (Betriebsreglement Schul-, Sport und Freizeitanlagen)
Das Betriebsreglement Schul-, Sport und Freizeitanlagen ist nach Art. 28 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil vom 16. Mai 2012 sowie Art. 15 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau vom 21. März 2012 dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Einsichtnahme
Die Auflage erfolgt vom 6. März bis 14. April 2023.
Das Reglement kann während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Ratskanzlei (Büro 207) sowie in der Schulverwaltung (Büro 309), Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden.

Fakultatives Referendum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 300 Unterschriften notwendig. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist (14. März 2023) dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.

Löschwasserbeitrag
Die Thurwerke AG sind von der Politischen Gemeinde Wattwil mit der Gewährleistung der Löschwasserversorgung beauftragt. Dies beinhaltet die Erstellung, den Unterhalt und die Erneuerung der entsprechenden Infrastrukturen (Leitungen, Hydranten, Löschwasserbecken).

An den Kosten beteiligt sich die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (GVA) und die Politische Gemeinde Wattwil anteilsmässig.

Der Gemeinderat hat für die Erneuerung des Hydrantennetzes Vorderer Schönenberg, Schönenbergstrasse, einen Beitrag gesprochen.

Markthallensteg: Behinderungen auf dem Thurweg
Zur Platzierung der neuen Brücke zwischen dem Areal Rietwis und der Markthalle sind die Vorbereitungsarbeiten zur Installation der Widerlager und der Zugänge im Gange. Der linke Thurweg ist im Bereich der Baustelle bis voraussichtlich Ende April gesperrt. Eine Umleitung für die Fussgänger ist signalisiert.

Im Baustellenbereich des rechten Thurufers ist mit vereinzelten Behinderungen
zu rechnen. Den Betroffenen danken wir für deren Verständnis.

Bauliche Vorbereitungen zur Platzierung des Markthallenstegs
Wasserbauprojekt Hofstattbach
Zur Optimierung des Baufeldes für den Neubau der Kantonsschule Wattwil wird der Hofstattbach umgelegt. Die Arbeiten sind dafür nun am Laufen. Wegen der Bauarbeiten ist der rechte Thurweg für den Fuss- und Veloverkehr gesperrt und wird über den linken Thurweg umgeleitet. Dies betrifft den Abschnitt zwischen der Rietwisbrücke und dem Volkshaussteg. Mit dem Bau des Durchlasses
unter der Ebnaterstrasse wird der Verkehr zudem bis Juni einseitig mit einem Lichtsignal geregelt.

Eine Umleitung für die Fussgänger ist signalisiert.

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Gemeindeverwaltung Wattwil/ Toggenburg24