Anfang Februar 2023 erhielten die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchberg die Abstimmungsbotschaft über das Reglement Energieförderprogramm Kirchberg. An der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 wurde das Reglement Energieförderprogramm von der Bürgerschaft angenommen und trat somit per 15. März 2023 in Kraft.
Die Hauseigentümer in der Gemeinde Kirchberg profitieren von folgenden Förderangeboten: Heizungsersatz (Holzfeuerung, Wärmepumpe, Wärmeverbund), Photovoltaik-Anlage, Wärmedämmung, E-Ladeinfrastruktur.
Die Gemeinde Kirchberg hat die Energieagentur St. Gallen GmbH mit der Umsetzung des Förderprogrammes beauftragt. Der Antrag um Förderbeiträge ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten einzureichen und kann online ausgefüllt werden: https://efoerderportal.sg.ch/
Im Jahresbudget 2023 sind Fr. 175'000.– für Fördergelder vorgesehen. Diese wurden an der Bürgerversammlung vom 31. März 2023 von der Bürgerschaft bewilligt.
Es sind nur private und juristische Personen als Grundeigentümer förderberechtigt. Öffentliche Bauherrschaften sind von der kommunalen Energieförderung ausgeschlossen.