Wie die St. Galler Kantonspolizei am Samstag mitteilte, begab sich die Busfahrerin nach dem Ende ihrer Tour selbstständig in ärztliche Kontrolle. Der Jugendliche mit dem Laserpointer hatte sich zuvor mit Kollegen im Bus befunden. Sie hatten dort mit dem Laser hantiert und waren von der Busfahrerin zurechtgewiesen worden.
Die St. Galler Kantonspolizei bezeichnet Blendaktionen gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs als äusserst gefährlich und strafbar. Immer wieder komme es zu solchen Vorfällen.