Die bisherigen Schutzverordnungen bauen auf bereits vorhandenen, aber teils älteren Inventaren auf. Die neue Schutzverordnung baut nun auf einem gemeinsamen, aktuellen Inventar auf. Für die Erstellung dieses Inventares beauftragte die Gemeinde Daniel Studer, Kunsthistoriker. Die Schutzverordnung wurde durch die ERR Raumplaner AG erstellt. Das Baukollegium begleitete die Arbeiten.
Drei Schutzkategorien
Mit dem neuen Planungs- und Baugesetz ist eine Einteilung der Objekte vorzunehmen. So muss zwischen Objekten von nationaler, kantonaler und lokaler Bedeutung unterschieden werden. Im Jahr 2022 wurde deshalb die Schutzverordnung der kantonalen Denkmalpflege zur Vorprüfung eingereicht. Im Innern von einzelnen Objekten wurden mit der Denkmalpflege Augenscheine durchgeführt. Diese waren notwendig, um abschätzen zu können, ob es sich um ein Objekt von kantonaler oder lokaler Bedeutung handelt.
Mitwirkungsplattform
Die Arbeiten sind so weit fortgeschritten, dass das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestartet werden kann. Die Unterlagen stehen auf der Mitwirkungsplattform unter https://buetschwil-ganterschwil.e-mitwirkung.ch/schutzverordnung-kulturguterschutz allen Interessierten zu Informations- und Mitwirkungszwecken zur Verfügung. Ausserdem liegen sie von Montag, 22. Mai 2023 bis Dienstag, 20. Juni 2023, im Gemeindehaus Bütschwil öffentlich auf. Für individuelle Fragen finden am Mittwoch, 7. Juni 2023 und am Dienstag, 13. Juni 2023, jeweils von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Gemeindehauses Bütschwil, Bürgersprechstunden statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die schriftliche Rückmeldung nimmt die Gemeinde bis Dienstag, 20. Juni 2023, gerne über die Mitwirkungsplattform entgegen. Dies erleichtert die Auswertung. Rückmeldungen können aber auch an info@buetschwil-ganterschwil.ch oder an die Ratskanzlei, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, gesendet werden.
Überprüfung beim Kanton
Gleichzeitig mit dem Mitwirkungsverfahren findet die formelle Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation statt. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens und der Vorprüfung fliessen in die Abschlussarbeiten für die neue Schutzverordnung ein. Der Gemeinderat erlässt die neue Schutzverordnung nach Abschluss der Auswertung und wird sie öffentlich auflegen. Zu diesem Zeitpunkt besteht dann auch die Möglichkeit, dagegen Einsprache zu erheben.