Für das steile Gelände gegenüber der Revierstrasse besteht seit 2001 ein Überbauungsplan. Im Rahmen der Projektierung eines privaten Bauvorhabens wurde deutlich, dass in der Regelbauweise aufgrund der gegebenen Topografie Konflikte im Hinblick auf die vorgeschriebene Geschosszahl und die zulässigen Gebäude und Firsthöhen bestehen.
Sondernutzungsplan
Damit kann die ortsbaulich erstrebenswerte Fassung des Strassenraums nicht erreicht werden. Das zuständige Raumplanungsbüro wurde beauftragt, für das Baugebiet der Grundstücke Nrn. 1312W sowie 3361W bis 3367W einen Sondernutzungsplan zu erstellen. Mit der Bauwerberin wurde diesbezüglich eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
Für die Teilaufhebung und den neuen Sondernutzungsplan ist das Nutzungsplanverfahren durchzuführen. Die für den Planerlass zuständige Behörde hat für eine geeignete Mitwirkung gemäss Art. 34 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; PBG) zu sorgen.
Zur Mitwirkung freigegeben
Folgende Plangrundlagen hat der Gemeinderat am 9. Mai 2023 zur Mitwirkung freigegeben: Sondernutzungsplan Revierstrasse Süd, Besondere Vorschriften, 20. April 2023, Sondernutzungsplan Revierstrasse Süd, 1:500, 20. April 2023 und der Sondernutzungsplan Revierstrasse Süd, Planungsbericht, 20. April 2023. Die Unterlagen sind vom 22. Mai bis 20. Juni 2023 auf der Homepage der Politischen Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Mitwirkungsfrist können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.