Der Gemeinderat hat sich in den letzten Monaten mit der Erarbeitung der kommunalen Richtplanung auseinandergesetzt. Basierend auf der unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeiteten Innenentwicklungsstrategie und dem bestehenden Richtplan wurden die Arbeiten im August 2022 aufgenommen. Da die Gemeinde Mosnang im Rahmen der Ortsplanungsrevision die schwierige Aufgabe hat, ihre Bauzonen zu verkleinern, stellt das parallel zur Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen erarbeitete Arbeitsprogramm Auszonungen eine zweite wichtige Grundlage für die Revision dar.
Fachlich begleitet
Unter fachlicher Begleitung des Büros ERR Raumplaner AG, St. Gallen hat der Gemeinderat an mehreren Sitzungen Richtplankarten zu den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur erarbeitet. Die Richtplankarten mit den konkreten Beschlüssen sowie dem Planungsbericht werden vom Gemeinderat Ende Mai 2023 verabschiedet.
Öffentliche Mitwirkung
Der Bürgerschaft wird die Richtplanung an einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Oberstufenzentrum Mosnang am 20. Juni 2023, um 20.00 Uhr vorgestellt. Anschliessend besteht vom 26. Juni bis 22. September 2023 die Möglichkeit zur Mitwirkung. Parallel zur Mitwirkung wird die Richtplanung auch dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung zugestellt.
Behördenverbindlich
Auf Gemeindeebene zeigt der kommunale Richtplan in einer Gesamtschau die künftige räumliche Ordnung und die räumliche Entwicklung in der Gemeinde auf und nimmt eine Priorisierung der verschiedenen Entwicklungsabsichten vor. Die im kommunalen Richtplan getroffenen Beschlüsse haben behördenverbindlichen Charakter und dienen als Handlungsgrundlage für die planerischen Tätigkeiten der Gemeinde. Der kommunale Richtplan als strategisches Planungsinstrument weist einen Planungshorizont von rund 25 Jahren auf. Er wird abschliessend vom Gemeinderat erlassen. Der Kanton St. Gallen – vertreten durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation – nimmt im Rahmen der Vorprüfung lediglich Kenntnis davon.
Arbeitsvergabe Zonenplanung und Baureglement
Innerhalb der kommunalen Ortsplanungsinstrumente nimmt der kommunale Richtplan eine übergeordnete Rolle ein. Mit ihm werden neben den Vorgaben des Bundes und des Kantons auch kommunale Konzept- und Strategiepapiere koordiniert und behördenverbindlich festgelegt. Daraus abgeleitet folgt der Rahmennutzungsplan bestehend aus Zonenplan und Baureglement, mit welchem konkrete und grundeigentümerverbindliche Regeln und Vorgaben vorgegeben werden. Diese bilden den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die raumwirksamen Tätigkeiten vollzogen werden. Aufgrund des fortgeschrit- tenen Arbeitsprogrammes will der Gemeinderat nun die Arbeiten für die Revision der Rahmennutzungsplanung in Angriff nehmen. Das Büro ERR Raumplaner AG, St. Gallen wurde mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.