Das kantonale Tiefbauamt und die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil planen flankierende Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil. 2022 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurden verschiedene Optimierungen geprüft und in die Projekte integriert. Am Mittwoch, 21. Juni 2023, präsentieren die Projektverantwortlichen die überarbeiteten Strassenverkehrsprojekte im Rahmen einer Informationsveranstaltung.
Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum
Die flankierenden Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil werden durch den Kanton und die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil in verschiedenen Strassenprojekten umgesetzt. Über das Projekt der Gemeinde, welches der Gemeinderat genehmigt hat, befinden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne. Die beiden Kantonsstrassenprojekte, «Wiler-/Landstrasse» und «Ottilienstrasse» wurden dem Gemeinderat gemäss Art. 35 des Strassengesetzes im Mai 2023 zur Stellungnahme unterbreitet. Der Gemeinderat hat den beiden Projekten zugestimmt, wobei der Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht.
Informationsveranstaltung
Die Strassenbauprojekte werden der Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Der Anlass findet am Mittwoch, 21. Juni 2023, um 19.30 Uhr in der Turnhalle Dorf, Bütschwil, statt. Aufgrund der Sommerferien beginnt die 40-tägige Referendumsfrist aber nicht sofort, sondern erst am 7. August 2023. Sie dauert bis am 15. September 2023. Eine allfällige Referendumsabstimmung über die Kantonsstrassenprojekte fände voraussichtlich im vierten Quartal 2023 statt, zusammen mit der Urnenabstimmung über das Gemeindeprojekt.