Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen hat den Gesamtstras-senplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR) der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil am 20. Februar 2023 genehmigt. Gemäss der Verfügung vom 20. Februar 2023 müssen folgende Fälle zur Angleichung an das Orthophoto mit einem Teilstrassenplan korrigiert werden. Weiter muss für den Höggweg ein Korrekturplan erfolgen, da dieser an den Weg auf dem Gemeindegebiet Neckertal angepasst werden muss. Gleichzeitig wird der Name in Hinterhöhgweg geändert.
Teilstrassenpläne
Der Gemeinderat hat am 5. September 2023 folgende Teilstrassenpläne genehmigt:
Feldstrasse Nr. 244 (Strasse 2. Klasse)
Rosengartenstrasse Nr. 386 (Strasse 3. Klasse)
Lochermoosstrasse Nr. 423 (Strasse 3. Klasse)
Drahtstegweg Nr. 502 (Weg 1. Klasse)
Soorweg Nr. 515 (Weg 1. Klasse)
Geissberg-Sonnenhaldenweg Nr. 728 (Weg 3. Klasse)
Hinterhöhgweg Nr. 730 (Umklassierung Weg 3. Klasse in Weg 2. Klasse – Anpassung an Weg der Gemeinde Neckertal)
Ebenfalls aufgelegt «Innerfeld»
Zudem hat der Gemeinderat hat am 5. September 2023 den folgenden Teilstrassenplan genehmigt:
Innerfeld Nr. 375 (Gemeindestrasse 3. Klasse) für die Umklassierung in eine Gemeindestrasse 2. Klasse
Alle Teilstrassenpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. ab Montag, 18. September 2023, bis Dienstag, 17. Oktober 2023, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen die Teilstrassenpläne sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, ein- zureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.