Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
St. Gallen
18.09.2023
18.09.2023 18:14 Uhr

«Heimliche Änderung bei Aufnahmepraxis für Afghaninnen»

Die FDP-Fraktion des Kantonsrats St. Gallen hat wegen geänderter Aufnahmepraxis bei Afghaninnen eine dringliche Interpellation eingereicht.
Die FDP-Fraktion des Kantonsrats St. Gallen hat wegen geänderter Aufnahmepraxis bei Afghaninnen eine dringliche Interpellation eingereicht. Bild: Keystone
Die FDP reicht in der laufenden Septembersession eine dringliche Interpellation ein, weil es eine heimliche Änderung bei der Aufnahmepraxis von Afghaninnen gebe, so die FDP-Fraktion. Die Interpellation im Wortlaut:

«Seit Monaten ist die Schweiz mit stark steigenden Migrationszahlen konfrontiert. Der Sprecher des Staatssekretariats für Migration bestätigte vergangene Woche auf Anfrage, dass das SEM in diesem Zusammenhang die Aufnahmepraxis für Afghaninnen geändert habe. Die Praxisän- derung trat bereits auf den 17. Juli 2023 in Kraft. Seit der Machtübernahme der Taliban werden fundamentale Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan zunehmend einge- schränkt. Ihnen sei daher grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ihnen soll eine B-Bewilligung zugesprochen werden. Diese Praxisänderung wurde seitens Staatsekretariat für Migration im Alleingang entschieden, ohne Einbezug der zuständigen Parlamentskommissionen und ohne vorgängige Konsultation der Kantone oder Gemeinden, die die Auswirkungen tragen.

Schutz, wer Schutz verdient
Selbstverständlich sollen jene Personen geschützt werden, die Schutz verdienen. Nichtsdestot- rotz muss die geltende Gesetzgebung konsequent vollzogen werden, damit das Asylsystem nicht an Akzeptanz einbüsst. Mit der neuen Praxis riskiert das SEM einen Pull-Effekt und die Schweiz würde zum bevorzugten Zielland in Europa.

Irreguläre Sekundärmigration
Wenn nur noch das Geschlecht und die Herkunft für einen positiven Asylbescheid relevant sind, wird auch Afghaninnen aus sicheren Drittstaaten (bspw. Türkei oder EU-Staaten) grundsätzlich Asyl gewährt. Diese irreguläre Sekundärmigration birgt hohes Missbrauchspotential und belas- tet unser Asylsystem. Wenn der sofortige Nachzug der Kernfamilie zudem erlaubt wird, droht das Risiko eines zunehmenden Kontrollverlusts über die Einwanderung ins Asylsystem und das Missbrauchspotenzial erhöht sich. Die langfristige Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz wird mit dieser Praxisänderung fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Davon betroffen sind ins- besondere auch die Kantone und Gemeinden.

Fragen an die Regierung
Wir bitten die Regierung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Änderungen in der Aufnahmepraxis wurden an die Kantone und Gemeinden kom- muniziert und werden nun umgesetzt?
  2. Wie versucht die St.Galler Regierung beim Bund Druck zu machen, damit solche Praxis- änderungen künftig nicht im Alleingang der Verwaltung beschlossen werden? Welche Möglichkeiten der Einflussnahme sieht die St.Galler Regierung?
  3. Welche Folgen sind aufgrund der angepassten Aufnahmepraxis für den Kanton St.Gallen und die Gemeinden absehbar?
  4. Wie reagiert(e) die St.Galler Regierung auf den Entscheid aus Bundesbern?»
FDP-Fraktion Kanton St. Gallen