Die vom Verein «Älpli Gegenwind» fristgerecht und mit genügend gültigen Unterschriften (das Quorum für das Zustandekommen liegt bei 500) eingereichte Initiative verlangt eine Änderung des Baureglements der Gemeinde Wattwil. Neu soll darin festgehalten werden: «Der Abstand zwischen einer Windkraftanlage mit Mindestnabenhöhe 50 Meter und a) einem Wohngebäude und b) zur Grenze eines Schutzgebietes von nationaler Bedeutung BLN muss mindestens 700 Meter betragen.»
Gemeinderat ist gegen die Änderung
Der Gemeinderat lehnt die Initiative und damit die Änderung aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Er bezweifelt aufgrund der Rahmenbedingungen, dass die angestrebte Abstandsregelung überhaupt anwendbar wäre: Windenergieanlagen werden in der Regel ausserhalb der Bauzonen errichtet, so dass Sondernutzungspläne erlassen werden. Diese zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie vom Baureglement abweichen. Die geforderte Bestimmung im Baureglement bliebe also ohnehin wirkungslos.
Separater Abstimmungstermin nötig
Die Festlegung eines separaten Abstimmungstermins (statt einer Integration in das Abstimmungswochenende im März 2024) ist nötig, weil über eine Initiative innert einer Frist von sechs Monaten ab Zustandekommen abzustimmen ist.