Am letzten Dienstag organisierte der Verein «Aktion Rettung der Luterenbrücke» eine Informationsveranstaltung im Restaurant Krone in Ennetbühl. Vor vollem Saal präsentierte Prof. Dr. Eugen Brühwiler, Professor für Bauwerkserhaltung an der ETH Lausanne, ein von ihm verfasstes Gutachten. Das Gutachten zeigt auf, dass die Instandsetzung der Luterenbrücke mit einem Betrag von 1.5 Mio. Franken möglich ist. Im Vergleich dazu: Die Regierung hat 6.6 Mio. Franken für den Abriss und Neubau veranschlagt; der Kantonsrat hat dies beschlossen. Die Aussagen des Gutachtens wurden von Prof. Dr. Hugo Bachmann für den wissenschaftlich-technischen Beirat des Vereins untermauert.
Luterenbrücke: Resolution in den Kantonsrat tragen

Gemäss Gutachten kann auch bei einer Instandsetzung mit einer Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren gerechnet werden. Auch die Gewichtsbeschränkung von 38 Tonnen könne aufgehoben werden. Die zu erwartenden Unterhaltskosten über die nächsten Jahrzehnte sollen nicht grösser sein als bei einer neuen Brücke.
Damit weicht das Gutachten von den Informationen ab, die dem Kantonsrat zum Zeitpunkt des Beschlusses im Jahr 2021 vorlagen. Damals ging der Kantonsrat davon aus, dass die Möglichkeit einer Instandsetzung geprüft, aber als nicht vernünftig machbar verworfen wurde. Ein Milizparlament muss sich auf die Informationen verlassen können, die es als Entscheidgrundlage erhält. Das war hier nicht der Fall.
Kantonsrat gefordert
Wir danken dem Verein unter dem Präsidenten Dr. Walter Ammann für die Organisation des Anlasses und die Bestellung des Gutachtens. Die Resolution werden wir in die Wintersession des Kantonsrats tragen. Die Regierung soll das Gutachten prüfen und dem Kantonsrat eine Aufhebung des Beschlusses zum Abriss und Neubau der Luterenbrücke beantragen. Da für ein Strassenbauvorhaben unter 6.0 Mio. Franken kein Kantonsratsbeschluss notwendig ist, kann die Regierung die Instandsetzung anschliessend selbstständig beschliessen.
Am Informationsabend wurde einstimmig eine Resolution «Instandsetzung statt Abriss und Neubau» zuhanden von Regierung und Kantonsrat verabschiedet. Mehr Informationen dazu finden Sie auf luterenbrücke.ch.