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Kirchberg
03.11.2023

Kirchberg: Gegen Schutzverordnung gingen 85 Einsprachen ein

Das Ortsbild von Bäbikon ist von nationaler Bedeutung.
Das Ortsbild von Bäbikon ist von nationaler Bedeutung. Bild: Gemeindekanzlei Kirchberg
Die neue Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler wurde während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Insgesamt gingen 85 Einsprachen ein.

Die geltende Schutzverordnung für Ortsbilder, Kulturobjekte und archäologische Schutzgebie- te der Politischen Gemeinde Kirchberg aus dem Jahr 2005 wurde überarbeitet. Nach Durchfüh- rung des Mitwirkungsverfahrens im Frühling 2022 und nach diversen Anpassungen konnte die überarbeitete Schutzverordnung im August 2023 vom Gemeinderat erlassen werden.

Ausscheidung der Zonen Stein des Anstosses

Die Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler lag vom 4. September 2023 bis 3. Oktober 2023 öffentlich auf. Insgesamt gingen 85 Einsprachen ein, die nun überprüft werden. Diese Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Vorwiegend richten sich die Einsprachen gegen die Ausscheidung von Ortsbildschutzgebieten.

Wenig Opposition bei Einzelobjekten

Bezüglich geschützter Einzelobjekte gingen nur einzelne Einsprachen ein. Nach der Bereinigung der eingegangenen Einsprachen wird sich zeigen, ob eine Änderungsauflage nötig ist. Abschliessend wird die Genehmigung der Schutzverordnung beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen eingeholt.

Gemeindekanzlei Kirchberg