«Im Vorfeld wurden in einer Arbeitsgruppe die notwendigen, flankierenden Massnahmen erarbeitet. Bezüglich Ottilienstrasse sind diese vollumfänglich in die definitive Planung eingeflossen.
Studie: Keine Verlagerung
Eine vom Kantonalen Tiefbauamt im Jahre 2019, an die Fa. ewp in St. Gallen, in Auftrag gegebene Studie kommt zu folgendem Resultat:
Die Bewertung zeigt, dass mit der Variante KEFLAM die Situation gegenüber dem Referenzzustand nicht verbessert werden kann. Auch mit Optimierungsmassnahmen am Knoten Lerchenfeld ist auf der Relation Mosnang-Wattwil keine Verlagerung des Verkehrs auf die Langenrainstrasse absehbar. Zur Verlagerung dieses Verkehrs ist eine substanzielle Reisezeitreduktion notwendig, was nur mit zusätzlichen verkehrsberuhigenden Massnahmen im Dorf (T30-Zonen) möglich ist.
Unveränderte Frequenz auf der Ottilienstrasse
Die Verkehrsfrequenz auf der Ottilienstrasse wird also unverändert bleiben. Es wird sich auch kein weiterer Verkehrsstrom ins Dorf ergiessen. Mit den geplanten Massnahmen wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer jedoch merklich verbessert und Tempo 50km/h gilt weiterhin!
Die flankierenden Massnahmen mit den pfannenfertigen Projekten sollen zeitnahe zu Ende geführt werden können. Die Kantonsbeiträge sind mit dem genehmigten Strassenbau-programm 2024 bis 2028 freigegeben und liegen zweckgebunden bereit. Diese Beiträge können nicht einfach anderswo verbaut werden.
Halbe Milliarde investiert
Der Kanton St. Gallen hat im Toggenburg in die Umfahrungen Bütschwil und Wattwil ca. eine halbe Milliarde investiert. Darum bin ich überzeugt, dass der Kantonsrat einer kostspieligen Umklassierung der Langenrainstrasse nicht zustimmen wird. Mit dem damit notwendigen Ausbau würde weiteres, wertvolles landwirtschaftliches Kulturland verbaut. (Kostenschätzung für den Ausbau: 8 bis 10 Mio. davon 35% zu Lasten der Gemeinde). Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Kanton einen Teil der Mosnangerstrasse, die dann zu einer Gemeindestrasse würde, erst kürzlich saniert hat.
Die Ottilienstrasse muss saniert werden. Die geplanten Kosten betragen 3.3 Mio. Weil die Ottilienstrasse heute schon eine Kantonsstrasse ist muss die Gemeinde davon 35%, d.h. 1.1 Mio. übernehmen. Andernfalls hätte die Gemeinde die gesamten Sanierungskosten alleine zu tragen.
Sinnvoll und ausgereift
Ich bin überzeugt, dass die geplanten, flankierenden Massnahmen, nicht zuletzt auch dank Keflam, sinnvoll und ausgereift sind. Darum werde ich an der bevorstehenden Abstimmung vom 19. November 2023 zum Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates Bütschwil-Ganterschwil betreffend Ottilienstrasse und für den Ausführungskredit der flankierenden Massnahmen auf der Landstrasse mit Überzeugung ein Ja in die Urne legen.»