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Wattwil
14.11.2023

Wattwil: Im geschützten Brendi-Quartier sollen Kollektoren und eine massvolle Entwicklung möglich sein

Das Brendiquartier (hier im Jahre 1976) soll sich moderat weiterentwickeln können.
Das Brendiquartier (hier im Jahre 1976) soll sich moderat weiterentwickeln können. Bild: STASG
Das Wattwiler Gebiet Brendi ist ein Ortsbildschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Hier können zukünftig Sonnenkollektoren genehmigt und das Quartier massvoll erschlossen werden, heisst es in der Mitteilung des Gemeinderates. Dazu muss die Schutzverordnung 2020 – wo noch Rechtsmittel hängig sind – angepasst und öffentlich aufgelegt werden.

Beim Gebiet Brendi handelt es sich um ein Ortsbildschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Die aktuell geltende Gestaltungsstudie Flammer vom 4. Juli 2002 ist nach wie vor wegleitend und wurde in die neue Schutzverordnung vom 9. Juni 2020 übernommen.

In Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege

Mit Beschluss vom 23. November 2021 hat der Gemeinderat, in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege, die Überarbeitung der Gestaltungsstudie Brendi von Arnold Flammer aus dem Jahr 2002 aufgrund der geänderten Rechtslage für Sonnenkollektoren und im Hinblick auf eine allgemeine, massvolle Entwicklung des Brendi-Quartiers, beschlossen. Beauftragt wurde die Klemens Dudli AG, Wil, ein ausgewiesenes Architekturbüro für denkmalgeschützte Bauten.

Moderate Entwicklung, Photovoltaikanlagen

Mit der überarbeiteten Gestaltungsstudie Brendi soll eine moderate bauliche Entwicklung des Quartiers sowie die Installation von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht werden. Nachdem die revidierte Gestaltungsstudie vorlag, wurde diese zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben und die Betroffenen wurden an einer Informationsveranstaltung über das Ergebnis informiert. Während der Mitwirkung sind einige Eingaben mit verschiedenen Hinweisen und Anträgen eingegangen, welche von einer Fachgruppe geprüft und beurteilt wurden. Daraus erfolgten noch einigen Ergänzungen und Anpassungen in der Gestaltungsstudie in den Bereichen Kellerzugänge, PV-Anlagen, Sonnenkollektoren sowie Aussentreppen.

Noch sind Rechtsmittel hängig

Das Mitwirkungsverfahren wurde abgeschlossen und die revidierte Gestaltungsstudie Brendi vom 23. Juni 2023 der Klemens Dudli AG bewilligt. Damit neu die Gestaltungsstudie der Klemens Dudli AG anwendbar sein wird, ist die Schutzverordnung vom 9. Juni 2020 anzupassen. Dazu ist eine öffentliche Auflage durchzuführen. Da gegen die Schutzverordnung noch Rechtsmittel hängig sind, ist diese noch nicht rechtskraftig. Vor einer erneuten öffentlichen Auflage ist mindestens die Rechtskraft der Schutzverordnung abzuwarten.

Gemeindekanzlei Wattwil