Gemäss der soeben publizierten Lohnumfrage 2023 der Industrie- und Handelskammer (IHK) St.Gallen-Appenzell planen die Ostschweizer Unternehmen für das kommende Jahr im Schnitt mit einer Lohnerhöhung von 1,9 Prozent. Die Unternehmen gleichen damit die erwartete Teuerung für nächstes Jahr weitgehend aus. Im Gegensatz dazu hat die St.Galler Regierung in ihrem Budgetentwurf 2024 nur 1,6% für den Teuerungsausgleich budgetiert und liegt damit bereits im Oktober 2023 unter der laufenden Teuerung. Zum Vergleich: Die Inflation kommt 2024 voraussichtlich zwischen 1,9 (Prognose SECO) und 2,2 Prozent (Prognose SNB) zu liegen.
Der Kantonsrat ist gefordert
«Wir haben mit einer gewissen Genugtuung die Ergebnisse der Lohnumfrage gelesen und sind erfreut, dass die Privatunternehmen diesen wichtigen Entscheid für ihre Angestellten getroffen haben. Nun erwarten wir auch vom St.Galler Kantonsrat, dass dieser seine Verantwortung als Arbeitgeber wahrnimmt und dem Antrag der Regierung – wie bereits die Finanzkommission – gutheisst. Auch wenn der budgetierte Betrag nicht einem effektiven <vollen Teuerungsausgleich> entspricht, befürworten wir die zusätzlich budgetierten individuellen Lohnmassnahmen von 0,6 Prozent sowie die zusätzlichen Mittel für Stellenschaffungen und weitere Erhöhungen des Personalaufwands», erklärt Andrea Schöb, Präsidentin der Personalverbändekonferenz des Kantons St.Gallen (PVK). Die PVK vertritt zwanzig Berufsverbände des St.Galler Staatspersonals mit mehreren tausend Mitgliedern und fordert, dass der Kantonsrat in der Wintersession für die Angestellten des Kantons St.Gallen für 2024 den vollen Teuerungsausgleich beschliesst. Andere Kantone wie Basel-Stadt (2,8%), Baselland (2.45%) und Luzern (2,0%) machen es vor und gehen zum Teil sogar deutlich weiter.
Teuerungsausgleich ist keine Lohnerhöhung
«Das St.Galler Staatspersonal fühlt sich als Spielball zwischen den politischen Fronten. Das Lohnthema wird jedes Jahr kontrovers diskutiert und Grundlagen oft vermischt. Teilweise werden etwa individuelle Lohnmassnahmen dem Teuerungsausgleich angerechnet, obwohl diese nicht für alle gelten und klar leistungsbedingt sind», erklärt Louis Martin, Vizepräsident der PVK. Der partielle Teuerungsausgleich im Kanton St.Gallen vom letzten Jahr sei lediglich ein Tropfen auf den heissen Stein gewesen und die Angestellten mussten die Konsequenzen fast alleine tragen. Für nächstes Jahr erwarte er vom Kantonsrat nun ein klares Zeichen zugunsten seiner Angestellten.
Der Kantonsrat entscheidet an der Wintersession im November 2023 im Rahmen der Budgetdebatte über den Teuerungsausgleich.