Der Kantonsrat hat im Jahr 2021 beschlossen, dass die Brücke Luteren Ennetbühl der Kan- tonsstrasse Nr. 55 in Nesslau durch einen Neubau zu ersetzen ist (36.20.02). Zum Zeitpunkt des Beschlusses ging man davon aus, dass eine Instandsetzung des Bauwerks nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich ist.
Neues Gutachten
Ein Gutachten von Prof. Dr. Eugen Brühwiler, Lehrstuhl für Bauwerkserhaltung an der ETH Lausanne, zeigt nun, dass die bestehende Brücke mit modernen Erhaltungsmassnahmen für eine nächste Nutzungsdauer instandgesetzt werden kann. Die Baukosten dafür sind gemäss Gutachten bedeutend tiefer als bei der beschlossenen Abbruch- und Neubauvariante – und kommen namentlich deutlich unter der Schwelle von 6 Mio. Franken zu liegen, ab welcher der Kantonsrat unter Vorbehalt der Volksrechte über Kantonsstrassen- projekte beschliesst. Die Regierung kann die Instandsetzung als neues Projekt daher in eigener Zuständigkeit beschliessen. Der bisherige Kantonsratsbeschluss muss allerdings durch den Kantonsrat (mit fakultativem Referendum) aufgehoben werden.
Kantonsratsbeschluss aufheben
Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zur Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau (sGS 732.51) vorzulegen, damit das Gutachten vertieft auf dessen Umset- zung geprüft sowie in der Folge gegebenenfalls auf einen Abriss und Neubau der bestehenden Brücke zugunsten einer Instandsetzung verzichtet werden kann.»