Urnenöffnungszeiten werden per 2024 angepasst
Das Gesetz über die politischen Rechte regelt die Rahmenbedingungen der Urnenöffnungszeiten für den Kanton Appenzell Ausserrhoden. Basierend darauf hat der Gemeinderat die Urnenöffnungszeiten überprüft.
Erhebungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Urne am Freitag- und Samstagabend nur wenig genutzt wird und der Aufwand sich nicht mehr gerechtfertigt. Die meisten Personen sind um diese Zeit am Abendessen und nicht auf dem Weg zur Urne, wo sie ihre Stimme persönlich abgeben. Aufgrund der Erkenntnisse wurde entschieden, dass die Urnenöffnungszeiten per 1. Januar 2024 angepasst werden.
Ab dem neuen Jahr ist die Stimmabgabe ab Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag wie folgt möglich:
- Gemeindehaus Mittwoch, Donnerstag, Freitag zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung. Hinweis: Am Freitagabend ist die Urne nicht mehr geöffnet! Samstag: 10:00 – 11:00 Uhr (neu am Morgen statt am Abend) Sonntag: 09:30 – 11:00 Uhr (wie bisher)
- Kindergarten Speicherschwendi Sonntag, 09:30 – 11:00 Uhr (wie bisher)
Die neuen Urnenöffnungszeiten sind auch auf den Stimmausweisen aufgedruckt.
Kündigung des Kaminfegervertrages
Peter Aebli, Kaminfeger und Feuerungskontrolleur für die Gemeinden Rehetobel, Speicher, Trogen und Wald, hat seinen Vertrag per 30. Juni 2024 gekündigt. Für die Nachfolgeregelung wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2018 ist Peter Aebli verantwortlicher Kaminfeger und Feuerungskontrolleur der vier Vertragsgemeinden. Aus persönlichen Gründen hat er nun den bestehenden Vertrag gekündigt.
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus je einer Vertretung der Vertragsgemeinden, hat den Auftrag, die Nachfolgeregelung in die Wege zu leiten und den Vertragsgemeinden einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Von Gesetzes wegen ist der Gemeinderat für die Wahl und den Vertragsabschluss zuständig.
Der Gemeinderat dankt Peter Aebli herzlich für die geleisteten Dienste zugunsten der Gemeinde und allen Hauseigentümern in der verantwortungsvollen Funktion.
Kurtaxenreglement in Kraft gesetzt
Das Kurtaxenreglement der Gemeinde Speicher wurde totalrevidiert. Nach der durchgeführten Vernehmlassung und dem fakultativen Referendum, wurde dieses dem Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden zur Genehmigung eingereicht. Dieser teilte Ende Oktober 2023 mit, dass das Kurtaxenreglement der Gemeinde Speicher genehmigt und somit in Kraft gesetzt ist.
Der Gemeinderat nahm an seiner Sitzung erfreut von der Genehmigung Kenntnis und legte fest, dass die neuen Gebührenansätze per 1. Januar 2024 Anwendung finden.
Kurtaxenreglement, genehmigt am 24. Oktober 2023:
- Minimum Kurtaxe (pro Logiernacht) CHF 1
- Maximum Kurtaxe (pro Logiernacht) CHF 2
- Jahrespauschale für Eigentümer und Dauermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen CHF 100 bis CHF 200
Das Kurtaxenreglement ist auf der Webseite der Gemeinde Speicher einsehbar. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Kurtaxen durch die Beherbergenden erfolgt, welche diese bei ihren Gästen einziehen. Die Beherbergenden haften für die von ihren Gästen zu entrichtenden Kurtaxen.
Die Beherbergenden sind verpflichtet, die Aufnahme oder Aufgabe der Tätigkeit als Beherbergungsbetrieb zu melden. Sie haben die abgabepflichtigen Übernachtungen mindestens einmal jährlich der Finanzverwaltung Speicher (andrea.huber@speicher.ar.ch) zu melden.
Realisation «Kleiner Bären Speicherschwendi»
Der Gemeinderat hat vom positiven Abstimmungsergebnis Kenntnis genommen. 895 Bürger befürworteten die kommunale Sachvorlage und 799 waren dagegen. Die Vorlage wurde bei einer Stimmbeteiligung vom 56.16% angenommen. Nun folgen die nächsten Schritte gemäss dem im Edikt niedergeschriebenen Vorgehen.
Für die Umsetzung wurde eine Projektgruppe «Kleiner Bären» gebildet. Darin haben Vertretende aus dem Gemeinderat (ressortverantwortliche Gemeinderatsmitglieder) und der Verwaltung, eine Vertretung der Bauherrschaft, der Genossenschaft Schwendiladä und des Einwohner- und Freizeitvereins Einsitz. Sie rapportieren dem Gemeinderat in regelmässigen Abständen über den Stand.
Das Verfahren zur Aufhebung der Planungszone «Zentrum Speicherschwendi» ist in Arbeit und kann in der Folge des Abstimmungsergebnisses mit der Vertragslösung koordiniert angegangen werden.
Schlussrechnung Schützenhaus
Der Kostenvoranschlag für die Umnutzung des Schützenhauses belief sich auf CHF 699'400.—. Nach Abschluss aller Arbeiten zeigt die Schlussabrechnung ein erfreuliches Bild. Trotz Bauteuerung, nachträglicher Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach und nach Berücksichtigung der Denkmalpflegebeiträge konnte der Kostenvoranschlag eingehalten werden. Die Schlussrechnung schliesst um CHF 8'867.20 besser.
Der Gemeinderat genehmigte die Schlussrechnung und dankt allen Handwerkern für ihren Einsatz. Dank dessen Engagement erstrahlt das Gebäude in neuem Glanz und wird nun mit neuem Leben gefüllt. Das Schützenhaus steht seit letztem März 2023 der Öffentlichkeit zur Verfügung. Über das Raumreservationssystem der Gemeinde kann dieses gemietet werden.
Neubau Transportleitung im Zusammenhang mit Strassensanierung
Die Wasserversorgung Speicher verfügt in den beiden privaten Stichstrassen Unter Bendlehn über sehr alte Leitungen. Nebst dem Alter sind auch die Leitungsverläufe sehr problematisch. Diese zerschneiden vielfach einzelne Grundstücke und liegen nicht im Strassenkörper.
Seitens der Wasserversorgung Speicher und gemäss dem Generellen Wasserversorgungsplan (GWP) ist eine Erneuerung mittels einer Ringleitung anzustreben. Mit dem aktuell anstehenden Strassenbauprojekt der Flurgenossenschaft im Zuge der Bautätigkeit in diesem Bereich (diverse private Neubauten), werden Synergien für den Bau einer Transportleitung genutzt und ein Ringschluss vorbereitet.
Der Gemeinderat beschloss die Submission für die Tiefbau- und Sanitärarbeiten im Einladungsverfahren durchzuführen und legte die Vergabekriterien dafür fest.
IKS-Beauftragte der Gemeinde
Der Gemeinderat hat im Jahre 2019 die TFP Revisions AG, Appenzell, zur IKS Kontrollstelle für den Zeitraum 2020-2023 gewählt. Die Aufgabe der Revisionsstelle ist das Risikomanagement der Organisationseinheiten sowie die Einrichtung eines gesetzmässigen internen Kontrollsystems zu prüfen (Art. 39 Finanzhaushaltsgesetz). Die TFP hat in den vergangenen Jahren die einzelnen IKS Prozesse der Gemeinde geprüft und – wo nötig - korrigiert. Sie sind somit auf dem aktuellsten Stand und den Verhältnissen angepasst.
Bei der Zwischenrevision durch die externe Revisionsstelle der BDO AG sind jeweils die Prozesse ebenfalls überprüft worden, was zu Doppelkontrollen geführt hat. Um diese künftig zu vermeiden und weil der Vertrag mit der TFP ausläuft, wurde beschlossen, dass künftig die BDO im Zuge ihrer Revisionen diese Kontrolle übernimmt.
Das IKS-Konzept der Gemeinde Speicher schreibt vor, dass ein IKS-Beauftragter zu bestimmen ist, welcher für den Gemeinderat jährlich einen Bericht erstellt, der über die Kontrollergebnisse und allfällige Massnahmen informiert. Für diese Aufgabe wurde eine Nachfolgelösung gefunden. Ab 1. Januar 2024 übernehmen die Rolle der IKS-Beauftragten zwei Mitglieder der Finanzkommission (FIKO): Jennifer Abderhalden und Manuel Inauen.
Nächste Sitzungen
Die nächsten Sitzungen finden am Mittwoch, 10. Januar 2024 und Mittwoch, 7. Februar 2024 statt. Eingaben und Anträge, die an diesen Sitzungen behandelt werden sollen, sind bis spätestens am Dienstag der Vorwoche an die Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderates) zu richten.